Wird schon bei dem Pro und Kontra des Begriffs Mohr deutlich, wie wenig historische Kenntnis in der Umbenennungsdebatte zutage getreten ist, so wird die Behauptung, „Mohr“ sei keine Eigenbezeichnung gewesen, gerade von Amo ad absurdum geführt. Denn der Titel seiner 1729 vorgetragenen akademischen mündlichen Disputation lautete: „De jure Maurorum in Europa“ („Das Recht der Mohren in Europa“).
Stadtgeschichte
Umbenennung der Mohrenstraße in Berlin: Recht für Anton Wilhelm Amo
Ein wissenschaftlicher Blick auf den ersten schwarzen Gelehrten Deutschlands, sein Leben als freier Mann und die engagierte Amo-Forschung in der DDR.
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Die Festung Shama (St. Sebastian) in Ghana, an deren Fuß sich das Grab von Anton Wilhelm Amo befindet.
© HU/Ulrich van der Heyden
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