Umlandgemeinden erringen Teilerfolg vor dem Oberverwaltungsgericht

Gericht kippt Planungsgrundlagen für Ausbau des Flughafens Schönefeld

Martin Klesmann
3 Min

FRANKFURT (ODER). Das Oberverwaltungsgericht in Frankfurt (Oder) hat dem Land einen schwer wiegenden Verfahrensfehler bei der Planung des Flughafens Berlin Brandenburg International (BBI) in Schönefeld nachgewiesen. Demnach hat es das Land unterlassen, bei der Erstellung des "Landesentwicklungsplans für den engeren Verflechtungsraum" die vom Flughafenausbau betroffenen Umlandgemeinden einzubeziehen. Damit ist der Zeitplan für das Airport-Projekt ernsthaft gefährdet. "Bei der Erstellung des Landesentwicklungsplans ist zudem keine Abwägung in der Standort-Frage getroffen worden", sagte der Vize-Präsident des Oberverwaltungsgerichtes, Henning Krüger, am Freitag in der Urteilsbegründung. Applaus der Standort-GegnerAnlass des Richterspruchs war ein Normenkontrollantrag der Gemeinden Blankenfelde, Dahlewitz, Eichwalde, Mahlow, Schulzendorf und Waltersdorf. Die zahlreich vertretenen Schönefeld-Gegner feierten den Urteilsspruch vor dem Gerichtssaal mit Applaus. "Die deutlichen Worte des Richters werte ich so, dass nun auch der Standort Sperenberg wieder in die Debatte kommen wird", sagte Schulzendorfs Bürgermeister Herbert Burmeister (PDS). Das laufende Planfeststellungsverfahren für Schönefeld sei nun fragwürdig geworden. Die Umlandgemeinden hatten moniert, dass Schönefeld im Landesentwicklungsplan, der 1998 von der Potsdamer Landesregierung beschlossen worden war, als alleiniger Standort für den geplanten Großflughafen festgeschrieben worden war. Ein Entwurf, der den Gemeinden zuvor zur gesetzlich vorgeschriebenen Einspruchsmöglichkeit zugeleitet worden war, sah einen unverbindlichen Standort "südlich von Berlin" vor. "Das hat uns getäuscht", sagte Bürgermeister Burmeister. Denn im davor erarbeiteten Raumordnungsverfahren waren noch Sperenberg und Jüterbog-Ost als Standort-Favoriten für den Großflughafen ausgewiesen worden. Dann aber einigten sich die drei Partner der Berlin Brandenburg Flughafen Holding (BBF) - Berlin, Brandenburg und der Bund - im Mai 1996 überraschend auf den Standort Schönefeld. "Die Entscheidung eines öffentlichen Unternehmens hat sich somit direkt in der Landespla- nung niedergeschlagen", sagte der Münchner Rechtsanwalt Franz Günter Siebeck, der die Umlandgemeinden vertritt. "Das durfte nicht ohne Einbeziehung der Anwohnergemeinden geschehen."Mit dem Urteil ist das Schönefeld-Projekt aus Expertensicht aus mehreren Gründen in Frage gestellt: Das laufende Planfeststellungsverfahren stützt sich in wesentlichen Teilen auf den Standort-Passus aus dem Landesentwicklungsplan. Nun müssen die Landesplaner sich fragen lassen, wieso der Standort Sperenberg nie ernsthaft in die Planung einbezogen worden ist. Dies müsste womöglich nachträglich geschehen, würde indes die ganze Standort-Debatte neu entfachen. Zudem ist durch den Richterspruch weitere Planungsunsicherheit entstanden. "Die Investoren könnten bald die Geduld verlieren und abspringen", heißt es selbst im Potsdamer Verkehrsministerium. Außerdem ist durch den Richterspruch das betreffende Landesgesetz in Frage gestellt.Die Landesregierung in Potsdam teilte in einer ersten Reaktion mit, dass sie beim Planfeststellungsverfahren für Schönefeld keine Abstriche machen will. "Wir brauchen den Großflughafen, sagte auch Berlins Regierender Bürgermeister, Klaus Wowereit (SPD). Er werde dafür eintreten, dass dieses Bauvorhaben im vorgesehenen Zeitraum verwirklicht werde.Der Vize-Präsident des Oberverwaltungsgerichts, Henning Krüger, schließt nunmehr auch Auswirkungen auf das Landesentwicklungsprogramm und damit auf die Flughafen-Planung nicht aus. Er bezweifelte, dass dieses Landesgesetz mit der Verfassung Brandenburgs in Übereinstimmung steht.Standortfindung // 17. November 1994: Raumordnungsverfahren sieht in Jüterbog und Sperenberg geeignetere Flughafenstandorte als in Schönefeld.28. Mai 1996: Konsensbeschluss der Regierungschefs Stolpe und Diepgen mit Bundesverkehrsminister Wissmann zu Gunsten Schönefelds.4. Februar 1998: Landtag beschließt Landesentwicklungsprogramm, Schönefeld-Ausbau zum Großflughafen wird zum Gesetz.2. März 1998: Brandenburg verankert Flughafenbau im "Landesentwicklungsplan für den engeren Verflechtungsraum Brandenburg-Berlin".

Open Source

Open Source

Sie haben etwas zu sagen? Senden Sie uns Ihren Text! 

Einreichen
Open Door

Open Door

Sie möchten ein Thema vorschlagen? Senden Sie uns Ihren Vorschlag!

Vorschlagen
Send feedback

Ihre Meinung ist uns wichtig. Senden Sie uns Ihr Feedback zu diesem Artikel an: [email protected]

Lesen Sie mehr zum Thema
weltbune Banner