Umstrittener Beschluss wird im Januar öffentlich ausgelegt

Umlandgemeinden reichen Klage gegen BBI-Nachtflüge ein

Jürgen Schwenkenbecher
2 Min

LEIPZIG/SCHÖNEFELD. Es ist die letzte Chance, den nächtlichen Lärm einzudämmen, und es soll nichts schiefgehen: Einen Monat nach Bekanntgabe der neuen Nachtflugregelung für den künftigen Hauptstadtflughafen BBI in Schönefeld haben vier Umlandgemeinden Klage beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingelegt. "Die Klage der vier Gemeinden ist bei uns eingetroffen", bestätigte gestern eine Gerichtssprecherin. Innerhalb von sechs Wochen muss jetzt die Begründung nachgereicht werden."Wir wollten sichergehen, die Klagefrist nicht zu verpassen", sagte der Münchner Rechtsanwalt Franz Günter Sie-beck, der die Gemeinden Blankenfelde-Mahlow, Eichwalde, Schulzendorf und Großbeeren vertritt. Die einmonatige Klagefrist beginnt mit der offiziellen Zustellung der Neuregelung. Das Infrastrukturministerium in Potsdam hatte am 20. Oktober die Neuregelung zu den Nachtflügen veröffentlicht und sie den Gemeinden sofort auch per Mail übermittelt. Unsicher war, ob dieser Tag auch als Zustellungstermin für die Gemeinden gilt.Auf dem BBI soll künftig zwar zwischen Mitternacht und fünf Uhr - mit Ausnahmen zum Beispiel für Postflüge - ein Flugverbot für den Linien- und Charterverkehr gelten. Doch bis 23.30 sowie ab 5.30 Uhr ist der Flugverkehr mit kleinen Einschränkungen generell freigegeben. Für das Jahr 2023 rechnet das Ministerium nach einer Prognose mit durchschnittlich 77 Flügen in der Nacht, in Spitzenzeiten werden bis zu 103 Flüge vorausgesagt.Die Kläger halten die Neuregelung für rechtswidrig. "Es wird niemand behaupten, dass man dann bei geöffnetem Fenster noch ruhig schlafen kann", sagte Schulzendorfs Bürgermeister Herbert Burmeister (Linke) gestern. "Wir halten es für nicht nachgewiesen, dass die geplanten Flüge nur in diesen Nachtstunden möglich sind." Allein für die Gutachten für das neue Verfahren rechnet die Schutzgemeinschaft Umlandgemeinden, zu der neben den vier Klägern zwei weitere Orte gehören, mit Kosten von 60 000 bis 80 000 Euro. Das Bundesverwaltungsgericht hatte in seinem Schönefeld-Urteil von 2006 die erste Nachtflugregelung verworfen. Nur die Flüge seien unbedenklich, die sich "aus nachvollziehbaren Gründen nicht innerhalb des Tageszeitraums abwickeln" ließen.Für Anwohner werden die Nachtflug-Unterlagen vom 4. bis zum 18. Januar in den Gemeinden ausgelegt. Innerhalb eines Monats können danach private Klagen, die der Bürgerverein Brandenburg Berlin (BVBB) gern vorbereiten würde, eingereicht werden. Vor einer Woche hatte der Verein aber mitgeteilt, dass die möglichen Klagekosten in Höhe von bis zu 300 000 Euro noch nicht vollständig aufgebracht seien.------------------------------Zitat: "Das Ruhebedürfnis der Bevölkerung wird völlig außer Acht gelassen." F. G. Siebeck, Rechtsanwalt

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