Wie die Polizei mitteilte, kollidierte ein Kind im Geraer Ring mit einem Pkw und stürzte daraufhin schwer. Der Verkehrsunfall mit einem E-Scooter ereignete sich am Montagmittag im Berliner Ortsteil Marzahn.
Nach bisherigen Erkenntnissen der Ermittler war eine 40-jährige Autofahrerin im Geraer Ring in Richtung Greizer Straße unterwegs. Laut Angaben musste sie verkehrsbedingt die Fahrspur wechseln. Dies kündigte sie ordnungsgemäß per Blinker an und verringerte daraufhin ihre Geschwindigkeit. Der Zwölfjährige konnte auf seinem E-Scooter hinter dem Pkw nicht mehr rechtzeitig bremsen und fuhr auf das verlangsamende Fahrzeug auf.
Durch den anschließenden Sturz zog sich der Junge Verletzungen an Knie und Hüfte zu. Rettungskräfte versorgten das Kind vor Ort und brachten es vorsorglich zur medizinischen Überprüfung ins Krankenhaus. Nach einer ambulanten Behandlung konnte der Zwölfjährige die Klinik im Beisein seiner Mutter wieder verlassen.
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Rechtliche Vorgaben für E-Scooter
In Deutschland ist die Nutzung von E-Scootern – offiziell als Elektrokleinstfahrzeuge bezeichnet – laut Gesetz erst ab einem Alter von 14 Jahren gestattet. Das Ausleihen von Mietrollern über entsprechende Anbieter-Apps erfordert in der Regel ein Mindestalter von 18 Jahren.
Darüber hinaus besteht für den Betrieb eines E-Scooters im öffentlichen Straßenverkehr eine gesetzliche Haftpflichtversicherungspflicht, die durch eine gültige Versicherungsplakette am Fahrzeug nachgewiesen werden muss. Da das genutzte Fahrzeug des Zwölfjährigen keine entsprechende Versicherung aufwies, leitete die Polizei ein Verfahren wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz ein. Die weiteren Ermittlungen zum genauen Unfallhergang führt ein Fachkommissariat der Polizeidirektion 3 (Ost).
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