Der Hausärztemangel ist auf dem ostdeutschen Lande katastrophal. Dabei hat der Staat, wenn auch indirekt, die Pflicht, seinen Bürgern Zugang zu medizinischer Versorgung zu gewährleisten. Das sagt der Artikel 20 des Grundgesetzes klar aus.
Gesundheitsreform
Ungleich verteilt: Der Osten steuert auf einen medizinischen Kollaps zu
Die Republik spricht über die ersten Vorschläge zur Gesundheitsreform. Dabei wird ein gravierender Notstand übersehen: der akute Ärztemangel in Ostdeutschland.
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Ein großer Teil der Hausärzte geht demnächst in Rente und ihre Praxen werden nicht wieder besetzt.
© Sebastian Kahnert/dpa
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