Union und FDP attackieren Finanzminister Lafontaine

"Frontalangriff auf die Bundesbank"

Ulrich Deupmann
2 Min

BONN, 29. Oktober. Mit scharfen Attacken haben die Bonner Oppositionsparteien auf den neuen Kurs des Bundesfinanzministeriums gegenüber der Bundesbank reagiert. Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Fraktion, Hans-Peter Repnik, sprach von einem "Frontalangriff auf die Unabhängigkeit der Bundesbank". Äußerungen des neuen Finanzstaatssekretärs Claus Noé, der der Bundesbank "vordemokratisches Verhalten" vorgeworfen hatte, zeugten von einem Stil, den es so noch nie gegeben habe, meinte Repnik. Der finanzpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Hermann Otto Solms, erklärte, Lafontaines "Küchenkabinett" treibe den "sozialdemokratischen Machtanspruch in der Wirtschafts- und Finanzpolitik immer weiter". Noés Äußerungen bedeuteten "eine grundlegende Verunsicherung der Finanzmärkte". Der Staatssekretär hatte der Bundesbank vorgeworfen, sie halte anders als die US-Notenbank Protokolle ihrer Sitzungen sowie die "Darlegung der Beweggründe und Risiken ihrer geldpolitischen Entscheidungen" zurück.Bundesfinanzminister Oskar Lafontaine (SPD) gab sich von den Attacken unbeeindruckt. "Die Unabhängigkeit der Bundesbank und der Europäischen Zentralbank ist gewährleistet und garantiert", sagte Lafontaine der "Berliner Zeitung" vor der Kabinettssitzung am Donnerstag in Bonn. Sie werde "nicht in Frage gestellt". Lafontaine beharrte jedoch darauf, daß "eine öffentliche Diskussion über die Geldpolitik gleichwohl immer möglich ist". Bundeskanzler Gerhard Schröder sagte am Abend, die Regierung müsse mit der Bundesbank über eine Zinssenkung reden. Dies dürfe aber nicht öffentlich geschehen.Unverständnis bei BundesbankEin Sprecher der Bundesbank äußerte sein Unverständnis über die Diskussion. Der Maastricht-Vertrag sehe bereits eine Berichts-pflicht der EZB vor dem Europäischen Parlament vor. Der EZB-Präsident müsse den Abgeordneten Rede und Antwort stehen, sei allerdings von Weisungen unabhängig. Nach Paragraph zwölf und 13 des Bundesbankgesetzes ist die Bundesbank zur Zusammenarbeit mit der Regierung verpflichtet. Sie hat die Regierung in geldpolitischen Fragen zu beraten und auf Verlangen Auskunft zu erteilen. Mitglieder der Regierung haben das Recht, an Sitzungen des Zentralbankrates teilzunehmen. (deu., bm.)

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