Einzelhandel

EU genehmigt chinesische Übernahme von MediaMarktSaturn

JD.com darf die Mehrheit am Mutterkonzern Ceconomy kaufen. Die EU will dennoch verhindern, dass chinesische Staatshilfen den Wettbewerb verzerren.

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Ein Schild mit den Schriftzügen von Media Markt und Saturn, aufgenommen vor der Firmenzentrale der MediaMarktSaturn-Gruppe.

Ein Schild mit den Schriftzügen von Media Markt und Saturn, aufgenommen vor der Firmenzentrale der MediaMarktSaturn-Gruppe.

© Armin Weigel/dpa

Die EU-Kommission hat die geplante Übernahme der MediaMarkt-Saturn-Mutter Ceconomy durch den chinesischen Handelskonzern JD.com unter Auflagen genehmigt. Die Elektronikhändler dürften durch den Eigentümerwechsel keine Vorteile aus chinesischen Subventionen erhalten, teilte die Behörde am Dienstag laut den Nachrichtenagenturen AFP und dpa mit. JD.com habe zugesagt, unfaire Wettbewerbsvorteile auszuräumen.

Mit dem Kauf der Mehrheitsanteile an Ceconomy erhält JD.com Zugang zu Europas größtem Elektronikfachhändler. Zum deutschen Konzern gehören neben MediaMarkt und Saturn auch die unter dem Namen MediaWorld betriebenen Geschäfte. Für den chinesischen Onlinehändler eröffnet die Übernahme einen Weg, sein Geschäft in Europa über ein bestehendes Filial- und Onlineshopnetz auszubauen.

Sorge vor Vorteilen durch Staatshilfen

Die Kommission hatte im Mai eine vertiefte Prüfung eingeleitet. Nach ihrer damaligen Mitteilung ging es um mögliche Vorzugsfinanzierungen, Steuervergünstigungen und Zuschüsse aus China. Die Behörde untersuchte, ob diese JD.com einen Vorteil beim Übernahmeangebot verschafft haben könnten.

Zudem befürchtete Brüssel, dass staatliche Unterstützung dem neuen Verbund nach dem Kauf eine günstigere Ausgangsposition gegenüber Wettbewerbern ermöglichen könnte. Im Mittelpunkt standen dabei auch die Technologie- und Logistikkapazitäten von JD.com, mit denen das Unternehmen Ceconomys Geschäft unterstützen will.

Geprüft wurde die Transaktion nach der EU-Verordnung über drittstaatliche Subventionen. Sie ermöglicht es der Kommission, gegen Wettbewerbsverzerrungen durch staatliche Hilfen aus Ländern außerhalb der EU vorzugehen. Bei Übernahmen kann die Behörde Zusagen verlangen oder den Kauf untersagen.

Logistik auch für kleinere Konkurrenten

JD.com hatte bereits im Sommer Zugeständnisse angeboten. Laut einem Bericht von Reuters vom 2. Oktober sollte Ceconomy die europäischen Logistik- und Technologieangebote des Käufers zu marktüblichen Preisen nutzen können. Auch kleinere Konkurrenten sollten Zugang zu fairen und diskriminierungsfreien Bedingungen erhalten. Nach Rückmeldungen aus dem Markt habe JD.com seine Vorschläge nachgebessert.

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Das Übernahmeangebot war bereits im Juli 2025 angekündigt worden. JD.com bot den Ceconomy-Aktionären 4,60 Euro je Aktie in bar. Nach Ablauf der Annahmefristen hatte sich der Käufer vorbehaltlich der behördlichen Freigaben rund 59,8 Prozent des Grundkapitals und der Stimmrechte gesichert, wie aus einer Aktionärsinformation von Ceconomy hervorgeht.

Deutschland hatte die Übernahme bereits Ende Juni unter Auflagen genehmigt. Diese sollen personenbezogene Kundendaten schützen. Die Bundesregierung erhielt zudem Kontrollrechte und kann die Genehmigung bei Verstößen widerrufen. Das Bundeskartellamt hatte den Erwerb zuvor ebenfalls freigegeben.

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