Der Berliner Senat muss die Vornamen von Messertätern herausgeben. Das hat nun der Berliner Verfassungsgerichtshof entschieden. Der entsprechende Beschluss liegt der Berliner Zeitung vor. Er folgte damit einem Antrag des AfD-Abgeordneten Marc Vallendar.
Dieser hatte im Mai 2024 eine entsprechende parlamentarische Anfrage gestellt. Zu 1197 Tatverdächtigen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Jahr 2023 ermittelt wurden, wollte er die 20 häufigsten Vornamen wissen. Der Senat sollte sie detailliert aufschlüsseln.
Messerkriminalität
Urteil des Berliner Verfassungsgerichts: Senat muss Vornamen von Messertätern mitteilen
Die AfD wollte zu 1197 deutschen Tatverdächtigen die Vornamen wissen. Der Senat verweigerte die Herausgabe unter Hinweis auf deren Persönlichkeitsrechte.
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Der Abgeordnete Marc Vallendar (AfD) im Berliner Abgeordnetenhaus.
© Jens Kalaene/dpa
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