Mordprozess

Urteil im Fall Fabian frühestens im Oktober: Landgericht setzt sechs weitere Termine an

Die Verteidigung hat neue Beweisanträge vorgebracht und will unter anderem mit einem neuen Gutachten den bisher angenommenen Ablauf der Tat infrage stellen.

Katja Frick
Katja Frick
5 Min
Die Angeklagte Gina H. mit Pflichtverteidiger Andreas Ohm und Anwalt Thomas Löcker (v. l.) im Saal des Landgerichts Rostock am 24. August 2026.

Die Angeklagte Gina H. mit Pflichtverteidiger Andreas Ohm und Anwalt Thomas Löcker (v. l.) im Saal des Landgerichts Rostock am 24. August 2026.

© Bernd Wüstneck/dpa

Im Mordprozess um den Tod des achtjährigen Fabian aus Güstrow zeichnet sich eine deutliche Verlängerung ab. Wie das Landgericht Rostock heute mitteilte, hat die zuständige Kammer sechs weitere Verhandlungstermine abgestimmt. Sie sind für den 15., 17., 23. und 25. September sowie den 5. und 8. Oktober 2026 vorgesehen. Beginn ist jeweils um 9.30 Uhr im großen Saal des Landgerichts.

Nach Angaben von Gerichtssprecherin Anne Kruse berät die Kammer derzeit über das weitere Beweisprogramm. Damit ist auch noch nicht entschieden, wann die Beweisaufnahme beendet werden kann und wann Plädoyers und Urteil folgen könnten.

Bislang galt der 10. September als möglicher Abschlusstermin. Dieser Zeitplan ist angesichts der noch offenen Beweisanträge und angekündigten Zeugenvernehmungen nicht mehr zu halten. Der 8. Oktober ist allerdings zunächst lediglich der letzte der zusätzlich reservierten Verhandlungstage – und nicht automatisch der Termin für die Urteilsverkündung.

Verteidigung fordert Brandsachverständigen

Ein wesentlicher Grund für die mögliche Verlängerung ist ein Antrag der Verteidigung auf ein weiteres Sachverständigengutachten. Die Anwälte der Angeklagten wollen einen Brandspezialisten aus Würzburg hinzuziehen. Dieser soll untersuchen, wie lange der Leichnam des Jungen am späteren Fundort gebrannt haben könnte.

Die Brenndauer ist für die Rekonstruktion des Tattages von erheblicher Bedeutung. Eine Zeugin hatte am 10. Oktober 2025 um 14.59 Uhr ein Foto aufgenommen, auf dem das Feuer zu sehen gewesen sein soll. Nach einer bisherigen sachverständigen Einschätzung könnte der Leichnam zu diesem Zeitpunkt bereits zwischen einer und eineinhalb Stunden gebrannt haben.

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Die Verteidigung bezweifelt, dass sich der daraus abgeleitete Zeitplan mit den bekannten Treffen und Fahrten der Angeklagten vereinbaren lässt. Sie erhofft sich von dem neuen Gutachten eine genauere Bestimmung des Brandbeginns. Sollte dieser später gelegen haben als von der Anklage angenommen, könnte dies nach Auffassung der Verteidiger Zweifel daran wecken, ob die Angeklagte genügend Zeit hatte, zum Fundort zurückzukehren und den Leichnam anzuzünden. Ob die Kammer das beantragte Gutachten einholen wird, ist noch nicht abschließend bekannt.

Weitere Zeugen und neues Bewegungsprofil beantragt

Unmittelbar nach der mehr als vierstündigen Erklärung der Angeklagten am 24. August stellte Verteidiger Andreas Ohm weitere Beweisanträge. Die Verteidigung will damit vor allem Angaben überprüfen lassen, die aus ihrer Sicht bislang nicht ausreichend verfolgt wurden. Unter anderem beantragte Ohm, Fabians frühere Fußballtrainerin als Zeugin zu hören. Sie soll in Gesprächen mit Medien berichtet haben, der Achtjährige habe in den Wochen vor seinem Tod offenbar Angst vor einer bestimmten Person gehabt. Vor Gericht müsste geklärt werden, ob die Trainerin dies aus eigenen Gesprächen mit Fabian weiß, wen er möglicherweise gemeint haben könnte und ob sich daraus ein belastbarer alternativer Ermittlungsansatz ergibt.

Darüber hinaus drängt die Verteidigung auf eine weitere Überprüfung von Personen aus dem familiären und sozialen Umfeld des Jungen. Ohm wirft den Ermittlungsbehörden vor, mögliche andere Tatbeteiligungen nicht mit der notwendigen Konsequenz verfolgt zu haben. Unter anderem soll auch der Bruder von Fabians Vater befragt werden, der während der Mittagszeit am 10. Oktober mit ihm unterwegs gewesen sein soll.

Neue Auswertung der Handydaten

Außerdem  wurde vor Gericht zuletzt eine ergänzende technische Auswertung des Mobiltelefons der Angeklagten vorgestellt. Ein Sachverständiger des Landeskriminalamtes nutzte dafür nach eigenen Angaben eine Methode, die bei der ersten Untersuchung im Herbst 2025 noch nicht zur Verfügung gestanden habe.

Aus den Daten sollen sich Fahrten und Fahrtunterbrechungen ablesen lassen, die teilweise zum von der Staatsanwaltschaft angenommenen Ablauf passen könnten. Eine eindeutige Rekonstruktion ist jedoch nicht möglich: Zu einem entscheidenden Zeitpunkt war das Telefon ausgeschaltet, sodass keine Bewegungsdaten gespeichert wurden. Außerdem blieb nach der Darstellung im Gerichtssaal unklar, wann ein Treffen am Bolzsee endete und wie groß das anschließend verfügbare Zeitfenster gewesen sein könnte.

Das neue technische Ergebnis ist damit kein abschließender Beweis für einen bestimmten Tatablauf. Es könnte sowohl für die Argumentation der Anklage als auch für die Zweifel der Verteidigung von Bedeutung sein.

Streit um erstes Vernehmungsvideo

Für weiteren Verhandlungsbedarf sorgt zudem ein Streit über die erste polizeiliche Vernehmung der Angeklagten am 14. Oktober 2025. Die Verteidigung widersprach sowohl der Befragung der damaligen Vernehmungsbeamtin als auch der Verwendung der Videoaufzeichnung.

Die Anwälte argumentieren, dass ihre Mandantin damals formal noch als Zeugin behandelt worden sei, obwohl möglicherweise bereits ein konkreter Tatverdacht bestanden habe. Sie sei daher nicht ausreichend über die Rechte einer Beschuldigten belehrt worden. Nach dem Willen der Verteidigung sollen die Angaben der Polizistin aus dem Protokoll gestrichen und das Vernehmungsvideo nicht verwertet werden. Das Gericht ließ die Zeugin jedoch aussagen und spielte die Aufnahme im Sitzungssaal ab.

Der Vorsitzende Richter Holger Schütt im Saal des Landgerichts Rostock

Der Vorsitzende Richter Holger Schütt im Saal des Landgerichts Rostock

© Bernd Wüstneck/dpa

In dem Video änderte die Angeklagte ihre Darstellung zum Auffinden des Leichnams. Zunächst sprach sie von einem zufälligen Fund bei einem Spaziergang. Nachdem die Polizei sie mit abweichenden Angaben einer Begleiterin konfrontiert hatte, räumte sie ein, bereits zuvor mit Bekannten am späteren Fundort gewesen zu sein. Die juristische Frage, welchen Beweiswert diese Aussagen haben und ob sie uneingeschränkt verwertbar sind, dürfte den Prozess weiter beschäftigen.

Ausgang des Verfahrens weiter offen

Die Staatsanwaltschaft wirft der 30-jährigen Angeklagten vor, Fabian am 10. Oktober 2025 getötet und seinen Leichnam an einem Tümpel bei Klein Upahl in Brand gesetzt zu haben. Die Frau bestreitet die Tat. Am 24. August hatte sie erstmals ausführlich vor Gericht Stellung genommen und die Vorwürfe zurückgewiesen.

Der Prozess bleibt ein Indizienverfahren. Die zusätzlichen Zeugenvernehmungen, die erneute Auswertung digitaler Spuren und insbesondere das von der Verteidigung verlangte Gutachten zur Brenndauer könnten für die abschließende Bewertung des zeitlichen Ablaufs entscheidend werden. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt für die Angeklagte uneingeschränkt die Unschuldsvermutung.

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