Das Urteil im Prozess gegen die sogenannte„ Letzte Verteidigungswelle“ ist gefallen: Am Mittwoch verurteilte das Oberlandesgericht Hamburg acht Angeklagte zu Haftstrafen von bis zu fünf Jahren. Die Vorwürfe wiegen schwer – Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, versuchter Mord, Brandstiftung und gefährliche Körperverletzung.
Die rechtsextreme Zelle hatte Spreng- und Brandanschläge auf Geflüchtete und Linke geplant und bereits erste Taten verübt. Zur Tatzeit waren zwischen 14 und 21 Jahre alt. Die Vorsitzende Richterin nannte die Bezeichnung „braune Kinderzimmer“ deshalb „durchaus passend gewählt“.
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Welche Strafen das Gericht verhängt hat
Sieben der acht Angeklagten wurden zu Haftstrafen nach Jugendstrafrecht verurteilt. Die Spanne reicht von zwei Jahren und vier Monaten bis zu fünf Jahren. Ein Angeklagter erhielt eine Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren.
Drei der Verurteilten wurden zusätzlich wegen Rädelsführerschaft schuldig gesprochen. Da die Angeklagten zur Tatzeit jugendlich oder heranwachsend waren, kam durchgängig Jugendstrafrecht zur Anwendung.
Vier der Verurteilten sind bis heute minderjährig – der jüngste ist 15 Jahre alt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Was die Gruppe geplant und getan hat
Nach Überzeugung des Gerichts plante und verübte die Gruppe Brand- und Sprengstoffanschläge auf Asylbewerberheime und linke Einrichtungen. Zwei Taten waren bereits ausgeführt:
Altdöbern (Brandenburg), Oktober 2024: Ein Brandanschlag auf ein bewohntes Kulturhaus. Das Gebäude brannte vollständig aus. Dass die dort lebenden Menschen nicht verletzt wurden, war laut Anklage nur Zufall. Zwei Mitglieder versuchten im Januar 2025 in Schmölln (Thüringen), vergeblich, eine Flüchtlingsunterkunft mit Pyrotechnik in Brand zu setzen. An der Fassade hinterließen sie Hakenkreuze und Slogans wie „Ausländer raus“.
Ein weiterer geplanter Anschlag richtete sich gegen eine Asylbewerberunterkunft in Senftenberg (Brandenburg) – mit sogenannten Kugelbomben. Er konnte offenbar durch Hinweise eines Reporterteams von Stern und RTL verhindert werden. Zudem sollen Mitglieder sogenanntes „Pädo-Hunting“ betrieben haben – die Jagd auf Menschen, die sie für Pädophile hielten.
Warum die Öffentlichkeit ausgeschlossen war
Wegen des jungen Alters mehrerer Angeklagter fand der Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Auch die Plädoyers von Bundesanwaltschaft und Verteidigung wurden hinter verschlossenen Türen gehalten. Nur zur Urteilsverkündung galt das nicht.
Die Ermittlungen sind mit dem Urteil nicht beendet. Fünf Angeklagte waren nach Razzien in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Hessen im Mai 2024 festgenommen worden, drei saßen bereits in Untersuchungshaft. Wenige Tage nach Prozessbeginn ließ die Bundesanwaltschaft Räume in fünf weiteren Bundesländern durchsuchen. Ende Juni wurden in Thüringen zwei weitere Jugendliche als mutmaßliche Mitglieder verhaftet.
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