Vasic-Abschiebung kritisiert

Richter erteilt Behörde Lektion

Marlies Emmerich
2 Min

Die UN-Menschenrechtskonvention schütze Familie und Privatsphäre - mit diesem Hinweis machte Richter Ulrich Keßler gestern im Verwaltungsgericht seine Position zu Gunsten der Familie Vasic deutlich. Die vier von Abschiebung bedrohten Kinder leben bei ihrem Großvater, die Eltern sind verschwunden. Dennoch will die Ausländerbehörde die in Berlin aufgewachsenen Kinder nach Bosnien ausweisen. Der Richter wunderte sich, dass die Behörde Ausweisungshindernisse nicht ausreichend geprüft habe. Eine endgültige Entscheidung des Gerichtes soll vor dem 31. Oktober fallen - bevor an diesem Tag die befristete Aufenthaltsduldung der Vasics ausläuft.Der Richter kritisierte die Ausländerbehörde gleich mehrfach. So rügte Keßler, dass die Behörde zur Verhandlung keinen Vertreter schickte, sondern am Vortag nachmittags per Fax forderte, den Termin auszusetzen. "Es gab eine ordnungsgemäße Ladung", so Keßler. "Unverständlich" war ihm auch, wie die nachweislich an Schizophrenie erkrankte Mutter der Kinder ohne Begleitung ausgewiesen werden konnte. Der Richter hob hervor, dass alle Lehrer der Kinder deren Engagement loben, der Großvater als Vormund "reges Interesse" an der Bildung seiner Enkel zeige.Schließlich erließ Keßler einen Auflagenbeschluss. In diesem ist unter anderem vorgesehen, dass Unterlagen - wie Zeugnisse der Kinder und Gutachten zur Krankheit der Mutter - nachgereicht werden. Für ein schnelles Urteil sah der Richter keinen Anlass, weil am 17. August die Härtefallkommission und danach der Petitionsausschuss im Abgeordnetenhaus über das Schicksal der Vasics beraten. Der Großvater der Kinder kritisierte das Abwarten: "Wir leben weiter im Ungewissen." Er fühle sich durch diese Belastung bereits krank. (mm.)

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