Kriegsende

80 Jahre Kriegsende: Berliner Gericht bestätigt Verbot von sowjetischen Fahnen

Am Donnerstag und Freitag wird in Berlin des Endes des Zweiten Weltkriegs gedacht. Ein Verein wollte das Verbot von sowjetischen Flaggen kippen – ohne Erfolg.

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Die Polizei erließ eine Allgemeinverfügung gegen sowjetische Flaggen an den Ehrenmälern in Berlin.

Die Polizei erließ eine Allgemeinverfügung gegen sowjetische Flaggen an den Ehrenmälern in Berlin.

© Stefan Zeitz/imago

Das Berliner Verwaltungsgericht hat das Verbot von Fahnen der ehemaligen Sowjetunion am Treptower Ehrenmal am 8. und 9. Mai 2025 bestätigt. Wie das Gericht am Mittwochmorgen mitteilte, wurde der Eilantrag eines Vereins gegen das Verbot abgelehnt.

Das Verbot sei rechtmäßig, so das Gericht. Erklärtes Ziel des Verbots sei es, „den öffentlichen Frieden zu wahren und ein würdiges Begehen der Gedenktage zu ermöglichen“. Das Zeigen bestimmter Symbole wie der sowjetischen Flaggen an den Gedenktagen zu untersagen, sei daher gerechtfertigt.

Auch Symbole und Lieder am Sowjetischen Ehrenmal verboten

„Angesichts des fortdauernden Angriffskriegs gegen die Ukraine komme u.a. den sowjetischen Flaggen eine Bedeutung zu, die geeignet sei, Gewaltbereitschaft zu vermitteln“, so das Gericht weiter. Die Flaggen der UdSSR könnten als Sympathiebekundung für die Kriegsführung verstanden werden.

Die Polizei hatte Fahnen und andere Symbole mit Bezug zu Russland an den drei sowjetischen Ehrenmalen wegen des Kriegs gegen die Ukraine untersagt. Die Verfügung gegen die sowjetischen Flaggen gelten für die Sowjetischen Ehrenmale Treptow, Tiergarten und Schönholzer Heide. Untersagt sind nicht nur Flaggen, sondern auch das Tragen von militärischen Uniformen und Abzeichen, das Zeigen der Buchstaben „V“ oder „Z“, das Zeigen von St.-Georgs-Bändern, das Zeigen von Flaggen und Fahnen „mit russischem Bezug“, das Abspielen oder Singen von Marsch- und Militärliedern sowie Symbole und Kennzeichen, die geeignet sind, den Russland-Ukraine-Krieg zu verherrlichen.

Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

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