Onlinehandel

Onlinehandel: Gefährliche Produkte trotz Sicherheitswarnungen weiter erhältlich

Der Verbraucherzentrale hat Einträge in der DSA-Transparenzdatenbank ausgewertet. Demnach prüfen Online-Marktplätze unsichere Waren erst nach der Veröffentlichung.

3 Min
Auf Online-Marktplätzen werden Produkte verkauft, die nachweislich gefährlich sind.

Auf Online-Marktplätzen werden Produkte verkauft, die nachweislich gefährlich sind.

© Rolf Vennenbernd

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat von der Europäischen Kommission schärfere Vorgaben für Betreiber von Online-Marktplätzen verlangt. Plattformen sollen Angebote bereits vor der Veröffentlichung mit den offiziellen Sicherheitswarnungen abgleichen, bestehende Angebote häufiger überprüfen und unsichere Produkte konsequent vom Verkauf ausschließen, wie die Verbraucherzentrale Bundesverband mitteilt.

Anlass ist eine Untersuchung des Verbands zu Einträgen in der Transparenzdatenbank, die im Rahmen des Digital Services Act (DSA) geführt wird. Allein im November 2025 entfernten die fünf meistbesuchten Online-Marktplätze in Deutschland EU-weit knapp 70 Millionen Angebote, weil sie gegen Gesetze oder Plattformregeln verstießen. Bei rund 30 Millionen davon gaben die Plattformen an, ein unsicheres oder verbotenes Produkt gelöscht zu haben, die übrigen fast 40 Millionen verstießen gegen die jeweiligen Geschäftsbedingungen.

vzbv-Vorständin Ramona Pop nennt als Beispiel ein mit Blei belastetes Kuscheltier, das online angeboten worden sei, obwohl seit fast drei Jahren eine Warnung vorgelegen habe. „Das ist schlicht gefährlich“, so Pop. Plattformbetreiber sollten alle Angebote mit den offiziellen Sicherheitswarnungen abgleichen, bevor die Produkte online gingen.

Lückenhafter Abgleich mit dem Safety Gate

Nach den geltenden EU-Vorgaben müssen Online-Marktplätze ihre Angebote stichprobenartig mit den Warnungen im europäischen Schnellwarnsystem Safety Gate abgleichen. Dieser Abgleich darf laut vzbv jedoch auch erst nach Veröffentlichung eines Angebots erfolgen. Konkrete Vorgaben, wie häufig die Prüfung stattfinden muss, gibt es nicht.

Die Folge: Auch Waren, für die bereits eine öffentliche Warnmeldung existiert, gelangen weiter in den Verkauf. „Eine nachgelagerte stichprobenartige Überprüfung der Angebote reicht offensichtlich nicht aus. Kontaminierte Kleidung, gefährliche Elektronikartikel oder unsicheres Kinderspielzeug werden weiterhin jeden Tag verkauft“, sagte Pop. Die Europäische Kommission müsse wirksame Maßnahmen einführen.

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Datenbank liefert kaum verwertbare Informationen

Von den rund 30 Millionen wegen Sicherheitsbedenken gelöschten Produkten verwiesen die Plattformen laut vzbv lediglich in 759 Meldungen auf eine konkrete Warnung im Safety Gate. In der Transparenzdatenbank fehlten zudem grundsätzlich Angaben zum konkret entfernten Inhalt. Damit bleibe offen, ob ein gelöschtes Produkt auf anderen Plattformen weiter angeboten wird.

„Die Masse an Löschmeldungen zeigt, dass Plattformen durchaus in der Lage sind, unsichere Produkte ausfindig zu machen und diese zu entfernen“, sagte Pop. Allerdings lieferten sie immer wieder unzureichende Angaben zu ihren Entscheidungen. Ohne klare Regeln zur Datenangabe bleibe die Transparenzdatenbank „ein Datenfriedhof“.

Seit 2023 müssen Online-Plattformen in der EU ihre Entscheidungen zur Inhaltsmoderation in die öffentliche DSA-Transparenzdatenbank eintragen. Diese soll den Umgang mit illegalen Inhalten nachvollziehbar machen und enthält nach Angaben des vzbv inzwischen mehr als 3,6 Milliarden Moderationsentscheidungen, unter anderem zu Hassrede, gefährlichen Produkten und Betrug.

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