Am Bayerischen Obersten Landesgericht in München hat heute die Verhandlung zur Sammelklage gegen Amazon Prime Video begonnen. Die Verbraucherzentrale Sachsen führt die Klage gegen Amazon an, der sich mehr als 200.000 Personen angeschlossen haben. Im Zentrum steht der Vorwurf, der Konzern habe Werbung im Streamingdienst Prime Video eingeführt, ohne die Zustimmung der Abonnenten einzuholen.
Nach Auffassung der Verbraucherschützer kann Amazon bestehende Verträge nicht einseitig zulasten der Kundschaft abändern. Die Klage zielt darauf ab, die Praxis des Konzerns rechtlich überprüfen zu lassen.
Kunden wurden per Mail informiert
Amazon hatte die zusätzlichen Werbeeinblendungen im Jahr 2024 eingeführt. Parallel dazu senkte das Unternehmen nach Angaben der Verbraucherzentrale die Bild- und Tonqualität des Dienstes. Die rund 17 Millionen Prime-Kunden in Deutschland wurden per E-Mail über die Anpassungen informiert.
Wer die Werbung vermeiden wollte, musste ein kostenpflichtiges Zusatz-Abo abschließen. Genau dieses Vorgehen kritisieren die Verbraucherschützer als unzulässige Vertragsänderung zum Nachteil der bestehenden Abonnenten.
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