Die im Mai in Kraft getretene Verordnung sieht Ausnahmen – etwa bei der Testpflicht – für Menschen vor, die vor weniger als einem halben Jahr von Covid-19 genesen sind. Es wird davon ausgegangen, dass sie genügend Antikörper im Blut haben. Der Mann, der im März 2020 Covid-19 hatte, fühlte sich dadurch benachteiligt. Er bemängelte auch, dass er nicht durch lediglich eine Impfung als durchgeimpft gelte.
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Gericht: Verfassungsbeschwerde unzulässig
Das Gericht erklärte die Verfassungsbeschwerde für unzulässig. Erstens habe sich die Sache bundesrechtlich bereits erledigt, zweitens müssten sich die Fachgerichte damit befassen, falls es um landesrechtliche Einschränkungen gehe. Die Berliner Regelung sei hier aber sogar großzügiger, hieß es.
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