Das Landgericht Berlin hat einen 69-jährigen Mann wegen einer Serie von Vergewaltigungen betäubter Frauen zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Zusätzlich ordneten die Richter die anschließende Sicherungsverwahrung an. Der Angeklagte sei weiterhin gefährlich für die Allgemeinheit, hieß es zur Begründung. Einigen Opfern muss der Mann Zehntausende Euro Schmerzensgeld zahlen.
Der Vorsitzende Richter Jakob Weber sagte, der Angeklagte habe „bewusst nach Opfern gesucht“. Das Verfahren habe alle Beteiligten mitgenommen.
22 Taten zwischen 2016 und 2022
Das Gericht sprach den geständigen gelernten Elektriker der Vergewaltigung in 22 Fällen, der gefährlichen Körperverletzung sowie in einigen Fällen der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen schuldig. Nach den Feststellungen lernte er die Frauen im Alter von 50 bis 60 Jahren über Online-Dating-Plattformen kennen. Teils gab er sich als Polizeikommissar aus, teils als Bundeswehrpilot.
In seiner Wohnung in Berlin-Lichtenberg mischte er den Frauen laut Anklage eine sedierende Substanz in alkoholische Getränke, vergewaltigte sie im nahezu bewusstlosen Zustand und filmte die Taten. Eine Kamera war nach Angaben eines Polizeibeamten im Schlafzimmer dauerhaft auf das Bett gerichtet. Bei Durchsuchungen wurden zahlreiche Datenträger, Schlafmittel, Spritzen und Kanülen sichergestellt.
Opfer erfuhren erst durch Ermittler von den Taten
Die 14 Frauen, die im Prozess aussagten, hatten erst durch die Ermittlungen erfahren, was ihnen widerfahren war. Einige hatten nach den Treffen über Schwindel und Übelkeit geklagt, konnten sich aber nicht an sexuelle Handlungen erinnern. Die Vernehmungen fanden zum Schutz der Betroffenen unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Eine Nebenklage-Anwältin hatte audiovisuelle Vernehmungen beantragt und auf die Gefahr „schwerwiegender gesundheitlicher Nachteile“ bei einem direkten Zusammentreffen mit dem Angeklagten verwiesen.
Ins Visier der Ermittler geriet der Mann nach einem Hinweis der Polizei im niedersächsischen Verden. Er soll in einschlägigen Chats unter dem Namen „Zeppelin 70“ aufgetreten sein und sich dort nach Methoden erkundigt haben, Frauen zu betäuben. Eine Ermittlerin sprach von einer „extremen Entmenschlichung“ in den Täter-Chatgruppen, in denen Frauen „als Ware gehandelt worden“ seien.
Gutachter sieht volle Schuldfähigkeit
Ein psychiatrischer Gutachter fand im Prozess keine Anhaltspunkte für eine verminderte oder aufgehobene Steuerungsfähigkeit. Der Angeklagte sei kontrolliert vorgegangen und habe parallel zu den Taten eine von seiner damaligen Lebensgefährtin als einvernehmlich erlebte Beziehung geführt. Über seinen Verteidiger Jochen Schöfthaler hatte der 69-Jährige zu Prozessbeginn die Taten eingeräumt.
Die Staatsanwaltschaft hatte 13 Jahre Haft und Sicherungsverwahrung gefordert. Der Verteidiger plädierte auf höchstens acht Jahre Haft. Wegen weiterer mutmaßlicher Taten zum Nachteil von 44 Frauen wird noch ermittelt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. (mit dpa)
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