Verlag wollte Kündigung nicht sofort akzeptieren

Sabine Strecker
2 Min

Axel Schneider aus Kaulsdorf hatte beim Meister-Verlag in München das Sammelwerk "Faszination Weltall" bestellt. Nachdem er Mitte Mai ein kostenloses Startpaket erhalten hatte, teilte er dem Verlag zwei Wochen später mit, die Sammelreihe nicht weiter beziehen zu wollen. Seine finanzielle Situation lasse das nicht zu, begründete er seine Kündigung. Anfang Juni erhielt der Informatik-Student das zweite Heft, diesmal zum Preis von 17 Mark. Axel Schneider schickte es mit der Post nach München zurück. Zwar akzeptierte der Meister-Verlag seine Kündigung, beharrte jedoch auf der Zahlung des zweiten Heftes, welches vor der Kündigung verschickt worden war. Schneiders Großvater, Walter Weinert, kümmerte sich in den folgenden Wochen um eine Klärung mit dem Verlag. Sein Enkel habe rechtzeitig gekündigt und das Folgeheft sofort zurückgeschickt, erklärte er. Trotzdem schickte der Meister-Verlag Mahnschreiben, forderte Strafgebühren und drohte "weitere Schritte" an. Nach dem dritten Mahnbrief informierte Walter Weinert den Ombudsmann. Unverzüglich reagierte Jan Weiß vom Kundenservice des Verlages auf die Nachfrage aus der Ombudsmann-Redaktion. Axel Schneiders Kundenkonto wurde gelöscht, seine Adresse für weitere Belieferungen gesperrt. "Es gibt keine weiteren Forderungen", sagte Weiß, "denn was man nicht bestellt hat, muss man auch nicht annehmen und bezahlen." Diesen Standpunkt hatte Walter Weinert von Anfang an vertreten. (str.)

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