Die 15-jährige Rebecca aus Berlin verschwand am 18. Februar 2019 spurlos. Seitdem sind bei der Mordkommission des Landeskriminalamtes insgesamt 3500 Hinweise aus der Bevölkerung eingegangen, wie die Berliner Staatsanwaltschaft der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Keiner davon hat bislang zur Aufklärung des Falls geführt.
Allein nach einem erneuten Großeinsatz der Polizei in Brandenburg im vergangenen Herbst kamen 150 weitere Hinweise hinzu, sagte der Sprecher der Berliner Staatsanwaltschaft, Alan Bauer. „Es gehen regelmäßig weitere Hinweise ein", so Bauer.
Ermittler gehen von Tötungsdelikt aus
Die Ermittler gehen seit langem davon aus, dass Rebecca getötet wurde. Im Oktober durchsuchte die Polizei mit Leichenspürhunden, Drohnen, Bodenradar und einem kleinen Bagger ein Grundstück in Tauche im Brandenburger Landkreis Oder-Spree, das den Großeltern von Rebeccas Schwager gehört. Kurz darauf folgte eine Durchsuchung eines weiteren Grundstücks in Herzberg. Die Ermittler sahen Anhaltspunkte dafür, dass die Jugendliche getötet und ihre Leiche sowie persönliche Gegenstände zumindest vorübergehend auf das Grundstück in Tauche gebracht worden sein könnten.
Ergebnisse dieser Durchsuchungen und der Auswertung sichergestellter Spuren sind bislang nicht bekannt. „Derzeit gibt es keinen neuen mitteilungsfähigen Sachstand in dem Verfahren", wie die Staatsanwaltschaft mitteilt.
Der Tag des Verschwindens
Am 18. Februar 2019 hatte Rebecca bei ihrer Schwester Jessica, deren kleiner Tochter und ihrem Schwager im Neuköllner Ortsteil Britz auf dem Sofa übernachtet. Die Schülerin musste erst um 9:50 Uhr zur Schule. Die Schwester verließ das Haus früh mit ihrer Tochter. Der Schwager, der in der Nacht von einer Firmenfeier zurückgekehrt war, schlief nach Angaben der Familie noch, als Rebeccas Mutter ihn anrief, weil sie sich Sorgen um ihre Tochter machte. Er schaute nach und teilte seiner Schwiegermutter mit, Rebecca sei nicht mehr da.
In der Schule kam die 15-Jährige nie an. Ihre Kleidung und ihr Rucksack waren verschwunden. Als sie abends weiterhin unerreichbar blieb, meldeten die Eltern sie als vermisst. Die Polizei stellte später fest, dass sich Rebeccas Smartphone am Morgen ihres Verschwindens zwischen sechs und acht Uhr ein letztes Mal in das WLAN im Haus von Schwester und Schwager eingeloggt hatte. Seitdem blieb es ausgeschaltet.
Mehrere Gegenstände fehlen seit dem Verschwinden: ein weißer Kapuzenpullover mit der Aufschrift „Rap Monster", ein schwarz-weißer Sportschuh, eine beige-rosafarbene Handtasche, ein Rucksack und eine Fleecedecke.
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Schwager unter Verdacht – aber nicht angeklagt
Unter Verdacht geriet früh der damals 27-jährige Schwager des Mädchens. Die Polizei nahm ihn im März 2019 zweimal fest, ließ ihn jedoch beide Male wieder frei. Er bestreitet, etwas mit dem Verschwinden zu tun zu haben.
Ein zentrales Indiz der Ermittler: Am Tag von Rebeccas Verschwinden und am Folgetag wurde ein pinkfarbener Renault Twingo der Familie auf der Autobahn Richtung Polen von einem Kennzeichenerfassungssystem registriert – auch in der Nähe von Tauche. „Es wird davon ausgegangen, dass der Tatverdächtige die Leiche in diesem Pkw zumindest irgendwohin verbracht hat oder vorübergehend verbracht hat", sagte der Staatsanwaltschaftssprecher Michael Petzold im Oktober dem rbb. Außer dem Schwager habe laut Staatsanwaltschaft niemand Zugriff auf das Fahrzeug gehabt.
Die Staatsanwaltschaft stellte bereits 2020 fest: „Wir gehen weiterhin davon aus, dass Rebecca das Haus der Schwester und des Schwagers nicht lebend verlassen hat. Sämtliche Alternativgeschehen können wir nach den Ermittlungen ausschließen." Weder ein freiwilliges Verlassen noch eine Entführung aus dem Haus oder auf dem Schulweg kämen in Betracht.
Kritik an den Ermittlungen
Der Verdächtige und seine Anwältin äußerten sich in den vergangenen Jahren nicht zum Verbleib Rebeccas. Unmittelbar nach der Freilassung ihres Mandanten hatte die Verteidigerin allerdings schwere Vorwürfe gegen die Ermittlungsbehörden und die Medien erhoben. Ihr Mandant werde vorverurteilt, sagte sie und berief sich auf die Unschuldsvermutung. Die Ermittlungen verliefen einseitig, weil sich die Behörden zu früh auf ihren Mandanten als Täter festgelegt hätten und nicht nach anderen Hinweisen auf den Verbleib des Mädchens suchten.
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