Bonn. Reuter Das Bundesfinanzministerium will den Schutz für Anleger verbessern. Die Aufsicht über Geschäfte mit Derivaten und Warentermingeschäften wird verstärkt.Nach Vorschlägen aus dem Ministerium brauchen künftig mehr Vermittler von Wertpapieren eine Erlaubnis der Kreditaufsicht für ihre Tätigkeit. Die Vermittlung von Warentermingeschäften und Devisentermingeschäften werden der Wertpapieraufsicht unterstellt, nachdem seit 1990 Zehntausende Anleger bei solchen Geschäften insgesamt bis zu zehn Milliarden Mark verloren haben. Das Ministerium hat seine Überlegungen für ein neues Gesetz an die Verbände und Finanzunternehmen verschickt. Der Entwurf sei aber bisher weder in der Koalition abgestimmt noch von Finanzminister Theo Waigel endgültig genehmigt. Außer der Übernahme europäischer Bestimmungen sind unter anderem folgende Regelungen vorgesehen: Vermittlung und Ausführung von Aufträgen für Wertpapiere und Derivate, die Verwaltung von Wertpapierbeständen und die Übernahme und Plazierung von Wertpapier- und Derivatemmissionen gelten als Wertpapierdienstleistungen und benötigen eine spezielle Genehmigung. Kreditinstitute und Wertpapierfirmen dürfen künftig Finanzkommissionsgeschäfte und Eigenhandel an allen EU-Börsen betreiben, Banken aus anderen EU-Staaten dafür auch in Deutschland tätig werden. Einer speziellen Aufsicht sollen künftig auch die Ausgabe von Geldkarten und die Schaffung und Verwaltung von Zahlungen in Computernetzen (Netzgeldgeschäft) unterstellt werden. Auch Wechselstuben unterliegen künftig der Bankaufsicht. Die Rolle der Kapitalanlagegesellschaften wird gestärkt. Sie sollen auch private Wertpapierbestände verwalten und Anteile von Auslands-Anlagegesellschaften oder Investmentfirmen verwahren können. +++
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