Kommentar

Verschleiert im Auto, Beten an der Schule: Der politische Islam und sein Marsch durch die Instanzen

„Demonstrative religiöse Handlungen“ an einer Berliner Schule bleiben untersagt - vorläufig. Das Ziel von Islamisten ist Verschiebung des Normalen.

5 Min
Sie möchte gern mit Niqab Auto fahren: Eine Klägerin und ihr Anwalt beim Berliner Verwaltungsgericht.

Sie möchte gern mit Niqab Auto fahren: Eine Klägerin und ihr Anwalt beim Berliner Verwaltungsgericht.

© Olaf Wagner

Zwei Urteile, ein Muster. Im Januar 2025 wollte eine Frau vor dem Berliner Verwaltungsgericht das Recht erstreiten, vollverschleiert Auto zu fahren. Am Donnerstag sollte ein Gymnasium in Gesundbrunnen gezwungen werden, sein Verbot demonstrativer religiöser Riten aufzugeben und das Beten für Muslime zu erlauben. Beide Male sagte das Gericht Nein. Das ist Erfreulich – aber kein Grund zur Entwarnung.

Denn die Urteile sind nur das Ende einer Geschichte, die woanders beginnt. Der Gerichtssaal ist für den politischen Islam zur zweiten Front geworden. Was in der Debatte und an der Wahlurne nicht durchsetzbar ist, soll per Aktenzeichen kommen – Antrag für Antrag, Instanz für Instanz. Mit dabei: Verbündete, die sich als Anwälte der Schwachen verkaufen aber genau wissen, wessen Geschäft sie besorgen.

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