Es ist weniger Trauer, die Britta Meesen umtreibt, als vielmehr Ärger. „Was soll das?“ – Das sei ihr erster empörter Gedanke gewesen, als sie die Wahlbenachrichtigung öffnete, die an ihren verstorbenen Vater adressiert war. Mit ihrem richtigen Namen möchte die Tochter aufgrund ihres Berufs nicht in der Zeitung stehen. Die Sterbeurkunde und die Wahlbenachrichtigung konnte die Redaktion im Original einsehen.
Dieter Meesen war 87 Jahre alt geworden und starb in Marzahn-Hellersdorf, wo seine Witwe bis heute wohnt. Mit seinem Tod hätten die Familienmitglieder mittlerweile abgeschlossen, sagt Britta Meesen. Doch das sei ja nicht bei allen Sterbefällen so. „Andere leiden, dann wird das wieder aufgebauscht.“ Wenn ein Verstorbener aufgefordert wird, zur Abgeordnetenhauswahl zu erscheinen, kann das alte Wunden aufreißen.
Doch Meesen geht es heute weniger um die emotionale Komponente des Fauxpas. Sie treiben die bürokratischen Umstände dahinter um – denn Dieter Meesen ist nicht vor kurzem gestorben, sondern im Februar 2025.
Berliner Wahlen haben kein gutes Image
Bei der Wahl zum Abgeordnetenhaus 2021 war ein ähnlicher Fall publik geworden. Generell haben Wahlen in Berlin spätestens seit der Bundestagswahl 2021, die wegen etlicher Pannen 2023 wiederholt werden musste, kein gutes Image. Entsprechend hoch ist die Aufmerksamkeit für die Abläufe und die Sicherheit der diesjährigen Abgeordnetenhauswahl.
Erst kürzlich wurden in Charlottenburg-Wilmersdorf an rund 1400 Menschen falsche Stimmzettel verschickt. Diese müssen nun erneut wählen, falls sie die Briefwahl schon durchgeführt haben. Ähnlich ungünstig ist nun der Fall der Familie Meesen. Am kommenden Sonntag möchte sich Berlin sicher sein, dass das Wahlsystem funktioniert.
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„Muss nachvollziehbar und vertrauenswürdig sein“
„Mir geht es ausdrücklich nicht um die Behauptung, dass bei der Berliner Wahl tatsächlich Wahlbetrug stattfindet“, sagt Britta Meesen. „Aber ein demokratisches Wahlsystem muss nicht nur korrekt sein – es muss auch für die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar und vertrauenswürdig organisiert sein.“ Die Wahlbenachrichtigung für ihren verstorbenen Vater hat bei ihr grundsätzliche Gedanken angestoßen.
Konkret besorgt ist Meesen wegen möglichen Briefwahlbetrugs: „Wie wird verhindert, dass für bereits verstorbene Personen Briefwahlunterlagen beantragt werden?“ Bei der Beantragung online ist keine Identifikation mit dem Personalausweis oder Ähnliches erforderlich. Sie führt das mit ihrem Handy und dem Brief an ihren Vater vor. „Ich beantrage das jetzt natürlich nicht“, sagt sie, „aber es ist so einfach.“
Man gibt die Daten ein und bestätigt, dass man die antragstellende Person ist. „Welche Kontrollen greifen, bevor tatsächlich ein Wahlschein beziehungsweise Briefwahlunterlagen ausgegeben werden?“
Die Briefwahl ist zwar erst seit kurzem populär, doch wird sie immer mehr genutzt. Während es bis 2008 sogar noch verpflichtend war, einen triftigen Grund anzuführen, nutzten bei der Abgeordnetenhauswahl 2023 laut Landeswahlleiter Stephan Bröchler 44,5 Prozent diese Möglichkeit zur Stimmabgabe.
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Ausmaß unbekannt
„Wenn ein Mensch, der bereits am 27. Februar 2025 verstorben ist, im Jahr 2026 noch eine Wahlbenachrichtigung erhält, wie viele weitere Verstorbene stehen dann möglicherweise noch in den Berliner Wählerverzeichnissen?“, fragt sich Meesen.
Dabei war ihr Vater kein bürokratisch schwieriger Fall. Er habe in Marzahn gewohnt, sei dort gestorben, und an die alte Adresse sei nun auch die Wahlbescheinigung gegangen – 18 Monate nach dem Tod. „Wenn er vor einem Monat gestorben wäre“, sagt Meesen und schüttelt den Kopf. „Oder von mir aus noch Anfang des Jahres.“
Meesen hat sowohl telefonisch als auch per E-Mail versucht, das Bezirkswahlamt Marzahn-Hellersdorf in der Angelegenheit zu erreichen. Auf beide Gesuche habe sie keine Rückmeldung bekommen. „Die eine Stimme würde keinen Unterschied machen“, sagt sie. Und ein strukturelles Problem wäre wohl schon bekannt geworden, ein Wahlbetrug im großen Stil dürfte also unwahrscheinlich sein. Dennoch hinterlässt die Geschichte einen faden Beigeschmack.
Auch das Büro des Landeswahlleiters ließ eine Anfrage der Berliner Zeitung zu dem Vorfall und zum Umgang mit Sterbefällen bisher unbeantwortet.
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