Verteidiger sieht keinen Beweis für Rechtsbeugung

Joachim Widmann
2 Min

Antrag auf Freispruch im Havemann-VerfahrenFRANKFURT (Oder), 9. September. Im Rechtsbeugungsprozeß gegen die Kläger und Richter des DDR-Bürgerrechtlers Robert Havemann hat am Dienstag der letzte der sieben Verteidiger plädiert. Stefan König beantragte für die ehemalige leitende Mitarbeiterin der politischen Abteilung der DDR-Generalstaatsanwaltschaft Eleonore Heyer Freispruch. König zog in Zweifel, daß es eine Stasi-Strategie "inoffizieller" Zusammenarbeit mit DDR-Juristen gab, um eine "offizielle" rechtsstaatliche Fassade für die Unterdrückung von politischen Gegnern aufzubauen. Eine solche Strategie gegen Havemann war während der Beweisaufnahme mehrfach unterstellt worden.Staatsanwalt Christian Jacoby hatte für Eleonore Heyer eine Strafe von 14 Monaten Haft zur Bewährung beantragt. Er hielt es für erwiesen, daß sie unter Einfluß der Stasi und unter Mißbrauch des DDR-Verfahrensrechts im Jahr 1979 einen Strafbefehl über 10 000 Mark wegen angeblicher Devisenvergehen gegen Havemann gestellt habe.Für König handelte Heyer 1979 legal. In Kontakten zur Stasi sieht er keinen Beweis für eine Rechtsbeugung: "Die Justiz war in der DDR ein Bestandteil im Ensemble staatlicher Machtausübung. Richter und Staatsanwälte waren eingebettet in ein dichtes System von Anleitung und Kontrolle". Anleitungen seien "den damals tätigen Juristen als gewöhnliches Erscheinungsbild ihres Berufslebens" geläufig gewesen: "Daran ändert auch der Umstand nichts, daß es eine Vielzahl von Verlautbarungen gab, die die Unzulässigkeit solcher Einflüsse betonten." Eine direkte "Steuerung" Heyers durch die Stasi bestritt König.König vermied es, das laufende Verfahren in Analogie zum milden Umgang der bundesdeutschen Nachkriegsjustiz mit Nazi-Juristen zu setzen. Er wies jedoch auf den West-Berliner "Schmücker-Prozeß" hin. Dieser war nach 15 Jahren Dauer 1991 eingestellt worden, weil Verfassungsschutz und Staatsanwaltschaft die Beweislage nach Ansicht des Berliner Landgerichts durch intensive Zusammenarbeit gegen bestimmte Angeklagte undurchsichtig gemacht hatten. König: "Gegen die beteiligten Staatsanwälte wurde nicht einmal wegen Rechtsbeugung ermittelt."

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