Verträge aus dem Netz

Daniel Dangelmaier
3 Min

Nach Angaben des Deutschen Mieterbundes werden jedes Jahr zwischen zwei und drei Millionen Mietverträge abgeschossen, die meisten davon schriftlich. Die benötigten Formularmietverträge holen sich die meisten Mieter und Vermieter von Interessenverbänden -oder aus dem Schreibwarenladen. Ein unnötiger Gang, denn im Internet gibt es viele Seiten, die diese Papiere zum Download anbieten.Kostenlos und gutDie Portale, die Vertragsentwürfe bereitstellen, spalten sich in zwei Lager: Die eine Hälfte verlangt für das Herunterladen der Vordrucke Geld, die andere bietet sie kostenlos an. Die Bezahl-Dienste vermitteln oft den Eindruck, eine bessere oder rechtssicherere Vorlage zu liefern. Das ist jedoch praktisch nie der Fall. Wer dann noch auf zusätzliche Funktionen, wie etwa die von www.formblitz.de offerierte Mail-Benachrichtigung bei Veränderungen im Mietrecht, verzichten kann, dem wird ein Gratis-Dokument mit den gängigen Standard-Formulierungen genügen. Und auch hier lässt sich zwischen verschiedenen Anbietern wählen.Auf der Seite www.mieterbund.de/download.html wartet der Deutsche Mieterbund mit einem solchen Dokument auf, in das nur noch die persönlichen Daten eingegeben werden müssen. Zusätzlich stellt der Interessenverband noch eine allgemein formulierte Hausordnung sowie ein Übergabeprotokoll, das bei der Wohnungsendabnahme ausgefüllt wird, zum Download bereit. Als eine Art Erweiterung dieses Services bietet die Plattform www.immobilienscout24.de in der Rubrik "Umzug" unter "Mietertipps" im Menüpunkt "Mietvertrag & Mietprobleme" die vom Mieterbund erstellten Vorlagen der wichtigsten Vertragsarten an -befristet, unbefristet, gestaffelt oder indexiert. Zusätzlich können User über die rechts positionierte "Mietertipps kompakt"-Box den Bereich "Alle Downloads" aufrufen, in dem weitere Checklisten und Musterbriefe zum Thema Mieten und Vermieten abgelegt sind.Die beim Online-Auftritt des Mieterbundes und auf Immobienscout24 hinterlegten Vertragsvorlagen entsprechen den gesetzlichen Anforderungen, die rechtlich wirksame Mietdokumente erfüllen müssen. Allerdings sind einzelne Paragraphen zum Vorteil des angehenden Mieters oder der angehenden Mieterin formuliert worden. Zum Beispiel erlauben eher mieterfreundliche Schreiben per se das Halten von Tieren im Rahmen der üblichen Haustierhaltung und verlangen bei Auszug lediglich eine besenreine Übergabe -und zum Beispiel keine Schönheitsreparaturen. Daher werden Vermieter lieber auf die Musterverträge auf www.anwaltonline.com zurückgreifen. Vor allem der hier generierbare Mietvertrag, der sich interaktiv und online ausfüllen lässt, enthält eine neutralere Wortwahl. Das am PC vervollständigte Dokument kann entweder gespeichert, in ein Textverarbeitungsprogramm exportiert oder ausgedruckt werden. Einzig ihre Unterschrift müssen die Parteien nun noch ergänzen.Geeignet für Mieter und VermieterEine weitere gute Quelle ist www.inpopro.de/mietvertrag/mietvertrag.html. Sonst eigentlich auf Versicherungsvergleiche spezialisiert, stellt das Portal auf dieser Seite eine übersichtliche Vorlage für einen Mietvertrag für eine Wohnung oder für ein Haus zur freien Verfügung. Den Vordrucken sind bereits Ausführungen zur Berechnung der Betriebskosten und der Wohnfläche als Anhang beigefügt.Die, salopp ausgedrückt, eierlegende Wollmilchsau unter den Gratis-Angeboten ist die Homepage www.arbeitshilfen-online.de. Aus der Kategorie "Haus und Wohnung" lassen sich insgesamt 22 PDF- und Word-Dateien rund um das Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter auf den eigenen Rechner holen. Darunter sind sowohl Muster für Mahn- und Kündigungsschreiben, als auch Arbeitshilfen und Tabellen. Die Betreiber des Angebotes legen Wert darauf zu betonen, dass ihre herunterladbaren Wohnmietverträge keine "vermieterfeindlichen Enteignungsklauseln" enthalten. Als besonderes Bonbon darf der Entwurf eines Mietvertrags für Garagen und Stellplätze angesehen werden, da die Mehrheit der Gratis-Dienste dieses Dokument nicht führt und Bezahl-Seiten dafür bis zu 40 Euro verlangen.So verlässlich die Mietverträge aus dem Netz in der Regel sind: Blind sollten sie keinesfalls unterschrieben werden. Es können Punkte fehlen, die einer Partei wichtig sind oder Passagen müssen umformuliert werden, damit Vermieter und Mieter das Dokument anerkennen. Aber auch darin unterscheiden sich die Mietverträge aus dem Internet kaum von jenen, die man im Geschäft teuer erstehen muss.------------------------------Foto: Einfach zum Ausdrucken: Im Internet gibt es diverse Seiten, von denen sich Vertragsvorlagen gebührenfrei herunterladen lassen.

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