Informationsfreiheit

Annalena Baerbock und die Frage der Transparenz

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass SMS einer Ministerin amtliche Informationen sein können. Damit muss das Auswärtige Amt erstmals Kurznachrichten der damaligen Außenministerin herausgeben.

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Das Auswärtige Amt muss SMS der ehemaligen Außenministerin Annalena Baerbock herausgeben.

Das Auswärtige Amt muss SMS der ehemaligen Außenministerin Annalena Baerbock herausgeben.

© Eibner-Pressefoto via www.imago-images.de

Das Verwaltungsgericht Berlin (VG Berlin) hat das Auswärtige Amt dazu verurteilt, SMS herauszugeben, die die damalige Außenministerin Annalena Baerbock an Amtskollegen aus anderen Staaten verschickt hatte. Mit den Nachrichten warb Baerbock um Zustimmung zu einer Resolution der UN-Generalversammlung zum russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine. Es ist nach Angaben des Portals für Informationsfreiheit FragDenStaat das erste Mal, dass ein Gericht eine Behörde auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) zur Offenlegung von SMS verpflichtet.

Die Transparenzplattform hatte den Zugang zu den Textnachrichten bereits im Juni 2023 nach dem IFG beantragt. Das Auswärtige Amt lehnte den Antrag ab und berief sich darauf, dass Nachrichten auf Smartphones keine amtlichen Informationen seien und daher nicht „veraktungswürdig“. Sofern SMS ausnahmsweise aktenrelevante Inhalte hätten, würden diese in Form von Vermerken in die Akten übernommen. FragDenStaat zog daraufhin vor das VG Berlin.

Das Gericht stellte nun klar, dass die SMS amtliche Informationen sind, weil sie nach den Regeln ordnungsgemäßer Aktenführung aktenrelevant seien. Ob die Inhalte anderweitig in Akten festgehalten wurden, sei unerheblich – gerade dem genauen Wortlaut komme erheblicher Informationswert zu. Das Auswärtige Amt darf laut Urteil lediglich geringfügige Schwärzungen vornehmen: Zum Schutz internationaler Beziehungen können sowohl die konkrete Bezeichnung des russischen Angriffskriegs gegenüber den verschiedenen Empfängern als auch die Empfänger selbst und Hinweise auf ihre Identität unkenntlich gemacht werden.

Behörden berufen sich oft auf interne Richtlinien oder Löschung

Bereits im vergangenen Jahr hatte abgeordnetenwatch vor dem VG Berlin einen Teilerfolg erzielt: Das Gericht ordnete an, dass Aufzeichnungen über SMS zwischen dem damaligen Finanzminister Christian Lindner und Porsche-Chef Oliver Blume herauszugeben sind. Rechtsgrundlage war dort allerdings das Umweltinformationsgesetz, und abgeordnetenwatch erhielt nur die Aufzeichnungen über die SMS, nicht die Nachrichten selbst.

Dass ein Anspruch auf Herausgabe nicht verakteter Nachrichten grundsätzlich bestehen kann, sofern diese aktenrelevant sind, hatte die Rechtsprechung im Grundsatz bereits anerkannt. In der Praxis scheiterten entsprechende Anträge bisher jedoch regelmäßig. Behörden verweisen üblicherweise darauf, dass ihre Mitarbeiter eine Kommunikation per SMS oder Messenger nach internen Richtlinien gar nicht erlaubt sei und daher keine Informationen vorlägen. Alternativ wird angeführt, etwaige Nachrichten seien längst gelöscht worden.

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Baerbock lobt UN-Transparenz

Im Fall Baerbock war ein Abstreiten der SMS schwierig, da der Spiegel zuvor über die Textnachrichten berichtet hatte. Das Auswärtige Amt teilte im Klageverfahren mit, der Versand per SMS durch die Außenministerin sei in diesem Ausnahmefall nach einer Risikoanalyse und -abwägung gestattet worden, obwohl dies nach internen Richtlinien grundsätzlich untersagt sei.

Pikant ist das Urteil auch vor dem Hintergrund, dass Baerbock als aktuelle Präsidentin der UN-Generalversammlung kürzlich in der „Daily Show“ bei Jon Stewart die Transparenz der Vereinten Nationen lobte. Die Vorstellungsgespräche mit ihren potenziellen Nachfolgerinnen und Nachfolgern würden sogar live im UN-Fernsehen übertragen, so Baerbock.

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