Es ist ein wohl einmaliger Vorgang: Die Bundesrepublik Deutschland hat das Land Berlin wegen eines Grundstücksgeschäfts am ehemaligen Grenzübergang Checkpoint Charlie erfolgreich verklagt. Das Verwaltungsgericht verurteilte am Mittwoch das Land Berlin dazu, 7,1 Millionen Mark an den Bund zu zahlen. Berlin war dem Bund den Betrag bislang schuldig geblieben.Die Auseinandersetzung vor Gericht geht auf den Verkauf eines rund 2 100 Quadratmeter großen Grundstücks im Jahr 1992 zurück. Das Land Berlin hatte die bundeseigene Fläche an der Friedrich-/Ecke Zimmerstraße damals für den Bund an die Central European Development Corporation (CEDC) verkauft. Sie wollte am Checkpoint Charlie ein American Business Center errichten. Weil für das Grundstück im Nachhinein eine dichtere Bebauung mit größerer Geschossfläche geplant wurde, erhöhte sich der Wert der Flächen und damit auch der Kaufpreis. Statt der zunächst veranschlagten 8 000 Mark pro Quadratmeter kletterte der Verkehrswert auf rund 11 200 Mark. Eigentlich hätte die CEDC den Preisaufschlag bereits im Juni 1995 an das Land Berlin bezahlen müssen. Doch dazu kam es wegen der Immobilienflaute nicht, der Investor geriet finanziell in Bedrängnis. Das Land Berlin stundete daraufhin der CEDC den Betrag von 7,1 Millionen Mark und vertröstete den Bund, der bis dahin lediglich den vorläufigen Kaufpreis erhalten hatte. Leidtragende dieser Stundung waren die Alteigentümer der Mauergrundstücke. Nach dem Mauergrundstücksgesetz stehen ihnen 75 Prozent des Verkaufserlöses aus den Grundstücksgeschäften zu. Da der Bund nur eine Teilsumme von Berlin erhalten hatte, war an die Alteigentümer ebenfalls nur ein Teil ausgezahlt worden. Damit wollten sie sich jedoch nicht begnügen.Alteigentümer machten DruckAuf Druck der Alteigentümer sah sich der Bund gezwungen, die Klage gegen das Land Berlin anzustrengen, um die ausstehenden Gelder einzutreiben. "Nach meiner Erinnerung ist das ein einmaliger Fall, sonst lösen wir die Probleme einvernehmlich", sagte der Sprecher der Oberfinanzdirektion (OFD) Helmut John. Die OFD hatte für den Bund das Land Berlin verklagt.Der Vorsitzende Richter Hans-Peter Rueß begründete die gestrige Entscheidung mit den Worten, das Land Berlin könne sich nicht darauf berufen, dass es die 7,1 Millionen Mark selbst noch nicht bekommen habe. Die Stundung des Betrages könne nicht zu Lasten des Bundes erfolgen. Das Land Berlin hatte die Summe bis zum 31. März dieses Jahres gestundet und angekündigt, den Betrag nun einzufordern, da die Forderung von dem Investor noch immer nicht beglichen worden sei.Die Alteigentümer zeigten sich zufrieden über die gestrige Gerichtsentscheidung. "Ich werte das Urteil als einen durchgreifenden Erfolg", sagte der Münchner Architekt Franz Langer. Er hatte über Jahre Druck auf die Behörden ausgeübt und verlangt, dass die volle Summe bezahlt wird.
Ihre Meinung ist uns wichtig. Senden Sie uns Ihr Feedback zu diesem Artikel an: [email protected]