Der Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät der TU Chemnitz hat den Widerspruch von Mario Voigt gegen den Entzug seines Doktortitels zurückgewiesen. Das Gremium habe am 15. Juli seinen ursprünglichen Beschluss vom Januar „nochmals auf seine Rechtmäßigkeit und seine Zweckmäßigkeit überprüft“, sagte ein Sprecher der Hochschule dem Stern. Voigts Anwälte seien am 17. Juli informiert worden.
Voigt kündigte über die Kanzlei Raue eine Klage vor dem Verwaltungsgericht an. Die Entscheidung sei „nach dem bisherigen Gang des Verfahrens nicht überraschend“, werfe aber „erhebliche rechtliche Fragen“ zum Bewertungsmaßstab und zur Verhältnismäßigkeit auf, teilte die Kanzlei dem Stern mit. Die Klagefrist läuft am 17. August ab. Zuständig dürfte laut Stern das Verwaltungsgericht Chemnitz sein.
Anwälte kritisieren Vorgehen der Universität
Voigts Anwälte werfen dem Fakultätsrat vor, den Titel entzogen zu haben, obwohl ein externer Gutachter die Voraussetzungen dafür verneint habe. Dies sei nach ihrer Kenntnis „ein einmaliger Vorgang“. Die Universität räume selbst ein, dass es sich jenseits beanstandeter Passagen um eine eigenständige wissenschaftliche Leistung handele. Die TU verweist auf das im Sächsischen Hochschulgesetz festgeschriebene „strikte Vertraulichkeitsgebot“ und äußert sich inhaltlich nicht. Der Fakultätsrat habe im Januar einstimmig entschieden.
Voigt selbst äußerte sich auf Anfrage nicht. Nach der ursprünglichen Entscheidung im Januar hatte er erklärt, sich unfair behandelt zu fühlen; der Promotionsausschuss habe die „Spielregeln nachträglich und einschneidend“ verändert.
Hintergrund und politische Folgen
Voigt hatte 2008 an der TU Chemnitz über den US-Präsidentschaftswahlkampf 2004 promoviert. In der Endphase des Thüringer Landtagswahlkampfes 2024 hatte der Plagiatsprüfer Stefan Weber dem damaligen CDU-Spitzenkandidaten vorgeworfen, an 140 Stellen plagiiert zu haben. Ein von der AfD in Auftrag gegebenes weiteres Gutachten Webers spricht laut Stern von 265 Plagiatsfällen. Der AfD-Landes- und Fraktionschef Björn Höcke forderte Voigt erneut zum Rücktritt auf.
CDU, SPD und BSW halten in Thüringen weiter zu Voigt. Das Verwaltungsgericht wird laut Stern nicht die Plagiatsvorwürfe selbst prüfen, sondern mögliche Verfahrensfehler der Universität.
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