Volksentscheid Tempelhofer Feld und Europawahl

Das müssen Sie vor der Abstimmung beachten

Am 25. Mai stimmen die Berliner über den Volksentscheid zum Tempelhofer Feld ab. Bis spätestens Montag sollten die Wahlunterlagen in den Briefkästen liegen. Doch die Papiere sind nicht unbedingt nötig, um seine Kreuze zu setzen.

Melanie Reinsch
3 Min
Am 25. Mai 2014 können die Berliner über die Zukunft des Tempelhofer Feldes entscheiden.

Am 25. Mai 2014 können die Berliner über die Zukunft des Tempelhofer Feldes entscheiden.

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In knapp einem Monat findet nicht nur die Wahl des neuen Europaparlaments statt, sondern auch der Volksentscheid zum Tempelhofer Feld. Bis spätestens Montag müssten alle wahlberechtigen Berliner ihre Unterlagen für beide Wahlen am 25. Mai 2014 bekommen haben. Sie werden zusammen verschickt, da der Volksentscheid gemeinsam mit der Europawahl durchgeführt wird. Je nach Wahlkreis sollten die meisten Berliner den Brief aber bis Sonnabend erhalten haben. Wenn die Benachrichtigungen bis dahin noch nicht im Briefkasten liegen, ist etwas schief gelaufen. Das kann verschiedene Gründe haben.

Personalausweis genügt zur Abstimmung

„Wenn bei der Post ein Nachsendeauftrag erteilt wurde, werden die Unterlagen natürlich auch weitergeleitet“, sagt der Leiter der Geschäftsstelle der Landeswahlleiterin, Geert Baasen. „Aber nur, wenn bei diesem Auftrag auch die Erlaubnis zur Weitergabe der Daten gegeben wurde.“ Denn die Briefe für die Wahlen werden nicht mit der Post, sondern mit der PIN AG versendet. Ohne das entsprechend gesetzte Häkchen auf dem Auftragsformular geht der Brief wieder zurück.

Ist das geschehen, gibt es dennoch ausreichend Möglichkeiten über den Volksentscheid zum Tempelhofer Feld abzustimmen. "Denn nur der Personalausweis ist ein Muss, die Wahlbenachrichtigung ein Kann", sagt Baasen.

Mit dem gültigen Personalausweis kann jeder Wahlberechtigte auch ohne die entsprechende Benachrichtigung zu seinem Wahllokal gehen und seine Kreuze setzen. Wahlberechtigt ist jeder deutsche Staatsbürger über 18 Jahre, der mindestens drei Monate mit seinem Hauptwohnsitz in Berlin gemeldet ist. Aber dazu muss man natürlich wissen, in welchem Wahllokal man wählen darf. An der Europawahl dürfen auch in Berlin lebende EU-Bürger teilnehmen.

Ist klar, in welchem Bezirk man wählen darf, findet man unter der Homepage www.wahlen-berlin.de die Möglichkeit, seine Wohnadresse einzugeben und das richtige Wahllokal inklusive Adresse zu erfahren. Wer auch nicht weiß, welcher Bezirk zuständig ist, muss etwas mehr Zeit investieren. Das betrifft zum Beispiel Berliner, die gerade umgezogen sind und sich nicht sicher sind, ob noch der alte oder schon der neue Bezirk zuständig ist.

"Wer sich nach dem 20. April 2014 umgemeldet hat, wählt noch in dem alten Bezirk, in dem man vorher gemeldet war", erklärt Geert Baasen. Ab Montag bekommt man außerdem Einsicht in das Wählerverzeichnis der Bezirkswahlämter. "Dort muss man allerdings aus Datenschutzgründen persönlich erscheinen und kann dort in Erfahrung bringen, ob er auf der entsprechenden Wahlliste des Bezirks steht", sagt Baasen. Auch bei der zuständigen Briefwahlstelle kann man ohne Wahlbenachrichtigung wählen.

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Außerdem kann jeder Wahlberechtigte natürlich auch noch bis zum 23. Mai um 18 Uhr einen Antrag zur Briefwahl stellen. Dabei muss natürlich die Laufzeit der Post beachtet werden. Die ausgefüllten Unterlagen müssen bis Sonntag um 18 Uhr beim zuständigen Bezirkswahlamt eingegangen sein.

Weitere Informationen unter: www.wahlen-berlin.de

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