Während sich die Aufmerksamkeit nach der Berlin-Wahl besonders auf das Abgeordnetenhaus richtet, hat der vergangene Sonntag auch die zwölf Bezirksverordnetenversammlungen (BVV) neu gemischt. Es zeigt sich ein Bild, das sich vom AGH oft deutlich unterscheidet.
Was die BVV-Wahl vom AGH unterscheidet
Jede BVV hat 55 Mitglieder, für den Einzug gilt im jeweiligen Bezirk eine Dreiprozenthürde. Anders als im Abgeordnetenhaus, wo eine Mehrheitskoalition allein regiert und der Rest in die Opposition geht, werden die Bezirksämter zudem proportional besetzt: Praktisch jede ausreichend große Fraktion bekommt automatisch einen Anteil an den sechs Spitzenposten - außer, es bildet sich eine Zählgemeinschaft gegen sie.
Die BVV ist die Volksvertretung auf Bezirksebene, formal aber Teil der Verwaltung und kein Gesetzgeber. Ihre wichtigste Aufgabe ist es, nach der Konstituierung das Bezirksamt zu wählen, also Bürgermeister und fünf Stadträte. Außerdem bestimmt sie die Grundlinien der Verwaltungspolitik, kontrolliert das Bezirksamt und regt mit Anträgen Verwaltungshandeln an, denn Verwaltungsbehörde ist allein das Bezirksamt.
Ein wichtiger Unterschied zur Abgeordnetenhauswahl besteht auch in der Wählerschaft. Zur AGH-Wahl sind nur deutsche Staatsbürger zugelassen. Bei der BVV dürfen hingegen auch in Berlin lebende Staatsbürger anderer EU-Staaten mitentscheiden.
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Anders als im Abgeordnetenhaus: Kleinstparteien
Volt, FDP, BSW: mehrere Parteien haben sich vergebens Hoffnungen gemacht, bei der AGH-Wahl die Fünf-Prozent-Hürde zu erreichen. So wird das Abgeordnetenhaus aus fünf Fraktionen bestehen, die jeweils alle 22 oder mehr Sitze einnehmen. Die Drei-Prozent-Hürde der BVV und die etwas diverseren Stimmen der Wähler lassen auf Bezirksebene hingegen ein bunteres Parlament zu.
So ist Volt in vier der zwölf BVV vertreten (Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg, Pankow und Charlottenburg-Wilmersdorf). Die Tierschutzpartei schafft es ebenfalls in drei (Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf, Spandau); das BSW sogar in allen Bezirken außer Steglitz-Zehlendorf. Damit ergeben sich Parlamente, die sieben von zwölf Fällen aus sieben Fraktionen bestehen werden, in Charlottenburg-Wilmersdorf sogar aus acht.
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Charlottenburg-Wilmersdorf: Beispiel für Zersplitterung
Im ehemals grün-rot geführten Bezirk ist die CDU mit 14 Sitzen stärkste Kraft geworden. Dahinter folgen Grüne (13 Sitze) und Linke (zehn). Die SPD besetzt neun Plätze und die AfD fünf. Zwei Sitze entfallen auf die FDP und jeweils einer auf die Neulinge Volt und BSW. Damit wird eine Mehrheitsbildung flexibel, aber auch instabil.
So könnten BSW und Volt zum Zünglein an der Waage werden, wenn Grüne und CDU mit ihren 27 Sitzen eine letzte Stimme zur Mehrheit brauchen. Interessant werden dürfte das insbesondere, weil beide Kleinstparteien sich dem etablierten Links-Rechts-Schema verwehren.
Ob die bisherige Bezirksbürgermeisterin Kirstin Bauch (Grüne) ihr Amt behält, hängt auch davon ab, ob sich Rot-Rot-Grün zu einer Zählgemeinschaft zusammenschließt. Das wäre ein plausibles Vorgehen, um eine CDU-Besetzung des Postens zu verhindern.
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Marzahn-Hellersdorf: Verbünden sich Linke und CDU?
Marzahn-Hellersdorf ist nicht nur ein gänzlich anderer Fall, weil die AfD hier mit 33,8 Prozent (20 Sitze) ihr stärkstes BVV-Ergebnis einfährt. Auch das BSW hat hier seinen stärksten Bezirk und besetzt mit 7,1 Prozent 4 Sitze. Die übrigen Plätze gehen an die Linke (zwölf Sitze), CDU (elf), SPD (vier), Grüne (drei) und die Tierschutzpartei (ein Sitz).
Bei der letzten Wahl 2021 bildeten SPD, Linke, FDP, Grüne und Tierschutzpartei eine Zählgemeinschaft und verhinderten so, dass die AfD einen der fünf Stadtratsposten besetzt. Eine solche Zählgemeinschaft ist allerdings mit der neuen Wahl nur noch möglich, wenn alle Kleinparteien und entweder CDU oder Linke mitmachen. Das bedeutet: Linke und CDU müssten sich zwar nicht miteinander verbünden, aber mit BSW, Tierschutzpartei, Grünen und SPD.
Stimmzettel für die Wahl zur BVV im Wahlkreis Marzahn-Hellersdorf.
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