Der stellvertretende Bundesvorsitzende der Gewerkschaft der Polizei (GdP), Sven Hüber, verlangt von den deutschen Sicherheitsbehörden konkrete Vorkehrungen für den Fall, dass die AfD in einem Bundesland das Innenministerium übernimmt. In einem Beitrag für die GdP-Zeitschrift richtet er den Blick vor allem auf Sachsen-Anhalt. Der dortige Landesverband der Partei wird vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft, ein Parteiverbot besteht nicht.
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Verweis auf Remonstrationspflicht
Hüber erinnert die Beamten an ihre Remonstrationspflicht. Danach müssen Angehörige des öffentlichen Dienstes Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer dienstlichen Anordnung umgehend gegenüber Vorgesetzten anzeigen. „Eine AfD-Machtergreifung entbindet keinen Beamten von seinem Eid auf den Schutz der Verfassung“, schreibt der Gewerkschafter. Der Diensteid auf das Grundgesetz gelte unabhängig davon, welche Partei ein Ministerium führe.
Debatte um Artikel 91 Grundgesetz
Als denkbares Konfliktszenario beschreibt Hüber den sogenannten inneren Notstand nach Artikel 91 Grundgesetz. Dieser regelt, wann der Bund oder andere Länder mit Polizeikräften eingreifen dürfen, um die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu sichern. Ein solcher Fall könne etwa eintreten, wenn eine von der AfD geführte Landesregierung Bundesrecht nicht umsetze oder ein rechtskräftiges Verbot eines Landesverbandes ignoriere.
Die Bereitschaftspolizeien der Länder müssten nach seinen Worten personell und materiell in der Lage sein, gemeinsam mit der Bundespolizei auf Weisung des Bundesinnenministers auch in anderen Ländern einzuschreiten. Ziel sei, „mit polizeilichen Mitteln die verfassungsmäßige Ordnung wiederherstellen zu können“.
Kritik an politischen Beamten
Hüber verweist zudem darauf, dass sich die Innenministerkonferenz bereits mehrfach mit einem möglichen Wahlsieg der AfD in einem Innenressort befasst habe. Nun müssten auch die Führungsgremien der Polizei nachziehen. Spitzenposten in den Behörden sollten aus seiner Sicht künftig nicht mehr an politische Beamte vergeben werden, die von der jeweiligen Landesregierung jederzeit in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden können.
Abschließend verweist Hüber auf den Unvereinbarkeitsbeschluss der GdP: Eine Mitgliedschaft in der Gewerkschaft und in der AfD schließen sich nach Auffassung des Verbandes aus. „Wer seinen geleisteten Eid ernst nimmt, kann gar nicht anders: No-Go mit der AfD“, heißt es in dem Beitrag.
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