Wer mit 14 in die Lehre gegangen ist und nicht arbeitslos war, also konsequent in die Rentenkasse eingezahlt hat, hat mit 59 Jahren bereits 45 Arbeitsjahre abgeleistet. Er gilt bei der Deutschen Rentenversicherung als besonders langjährig Versicherter und muss nicht bis zum Alter von 67 Jahren arbeiten, um ohne Abzüge in die Rente zu gehen. Mit 59 Jahren ist es jedoch noch nicht so weit: Das Eintrittsalter ist vom Geburtsjahr abhängig. Wir haben nachgefragt, was zu beachten ist.
Finanztipp
Frührente: Die wichtigsten Fragen und Antworten
Beschäftigte mit besonders langer Lebensarbeitszeit rechnen auf einen früheren Renteneintritt bei vollen Bezügen. Dieser steht ihnen zu, wenn die Bedingungen erfüllt sind.
Mechthild Henneke
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Ein älterer Mann mit Gehstock geht auf einer Treppe in einer Bahnhofsunterführung.
© Christian Charisius/dpa
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