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VW verkaufte Russland-Werk längst – jetzt soll der Deal gekippt werden

Ein russischer Gläubiger will den Verkauf des VW-Werks in Kaluga rückabwickeln. Ein Erfolg könnte auch andere abgeschlossene Russland-Exits gefährden.

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Ein Mitarbeiter der VW-Sparte VW Rus poliert im Oktober 2009 einen frisch montierten Skoda Octavia (Archivbild).

Ein Mitarbeiter der VW-Sparte VW Rus poliert im Oktober 2009 einen frisch montierten Skoda Octavia (Archivbild).

© imago stock&people

Volkswagen hat sein Russlandgeschäft eigentlich längst verkauft. Doch mehr als drei Jahre nach dem Rückzug gerät der Verkauf des früheren VW-Werks in Kaluga wieder vor Gericht. Der russische Gläubiger Kameya will die Transaktion rückabwickeln lassen und ehemalige Volkswagen-Vermögenswerte in die lokale Insolvenzmasse zurückholen.

Das berichtet die russische Wirtschaftszeitung Kommersant am Dienstag unter Berufung auf die Akten des Moskauer Schiedsgerichts. Demnach beantragte Kameya im September, den Verkauf des Werks in Kaluga für unwirksam zu erklären. Angegriffen wird auch der Verkauf des früheren russischen MAN-Vertriebs. Die Insolvenzverwalterin von Volkswagen AG geht zudem gegen die Veräußerung einer früheren Scania-Struktur vor.

VW-Gläubiger kaufte Forderung für nur 1,3 Millionen Euro

Hinter dem neuen Verfahren steckt ein Rechtsstreit, der noch vor dem Verkauf des VW-Werks begann. Volkswagen ließ bis 2022 Autos bei GAZ, heute NAZ, in Nischni Nowgorod montieren. Nach dem Ende der Zusammenarbeit im Zuge des VW-Rückzugs aus Russland als Reaktion auf den russischen Angriff auf die Ukraine verlangte das russische Werk Schadenersatz. Russische Gerichte sprachen NAZ schließlich 16,9 Milliarden Rubel sowie rund 40.000 Euro gegen Volkswagen zu.

2025 wechselte der Gläubiger: NAZ verkaufte seine Forderung gegen Volkswagen an Kameya. Für die Forderung über 16,9 Milliarden Rubel zahlte Kameya lediglich 120 Millionen Rubel, damals umgerechnet rund 1,3 Millionen Euro. Anschließend setzte Kameya vor einem Moskauer Gericht ein lokales Insolvenzverfahren über Volkswagen AG durch.

Nun stößt der neue Gläubiger auf ein Problem: Volkswagen sitzt in Deutschland und hatte seine wichtigsten russischen Vermögenswerte bereits 2023 verkauft. Kameya versucht deshalb, diese Verkäufe rückgängig zu machen. Bei Erfolg würde das frühere VW-Vermögen nicht einfach an Volkswagen zurückfallen, sondern könnte in die russische Insolvenzmasse gelangen und für die Forderungen der Gläubiger herangezogen werden.

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Zusätzlich geht es um vier Milliarden Rubel an Dividenden von Porsche Russland. Auch diese Zahlungen an ausländische Anteilseigner sollen nach Angaben der Insolvenzverwalterin zurückgeholt werden.

Volkswagen verkaufte Werk für 125 Millionen Euro

Volkswagen hatte das Werk in Kaluga und weitere russische Strukturen im Mai 2023 für 125 Millionen Euro an Art-Finance, heute AGR Holding, verkauft. Die russische Regierungskommission hatte die Transaktion zuvor zu maximal diesem Preis genehmigt. Eine VW-Vertreterin hatte den Wert der betroffenen Vermögenswerte vor Gericht allerdings auf 47,5 Milliarden Rubel beziffert – damals rund 525 Millionen Euro.

Volkswagen verbuchte durch die Veräußerung zudem einen Verlust von rund 400 Millionen Euro. Die große Differenz zwischen dem genehmigten Kaufpreis und dem von VW genannten Vermögenswert könnte nun eine Rolle spielen: Ein von Kommersant zitierter Anwalt sieht im nicht marktüblichen Preis einen zentralen Angriffspunkt Kameyas.

AGR hält die Anfechtung dagegen für unbegründet und verweist darauf, dass die Regierungskommission den Kauf genehmigt habe und die vorgeschriebenen Zahlungen an den russischen Staat geleistet worden seien.

Das frühere VW-Werk in Kaluga ist inzwischen wieder in Betrieb. AGR produziert dort Fahrzeuge der russischen Marke Tenet auf Basis chinesischer Chery-Modelle. Wie die Berliner Zeitung im Juni berichtete, hatte das Werk bis Ende Mai bereits 100.000 Tenet-Fahrzeuge gebaut; zudem läuft dort inzwischen wieder die Motorenproduktion.

Könnten weitere Russland-Exits wieder aufgerollt werden?

Die damalige staatliche Genehmigung schützt den Deal nach Einschätzung der von Kommersant befragten Juristen allerdings nicht automatisch vor einer Anfechtung. Kameya müsste unter anderem darlegen, dass Volkswagen zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits erhebliche Verpflichtungen gegenüber Gläubigern hatte und die Transaktion deren Befriedigung erschwerte.

Der Fall könnte deshalb über Volkswagen hinausreichen. Ein von Kommersant zitierter Anwalt bezeichnet das Verfahren als wichtigen Test für die Praxis beim Rückzug ausländischer Unternehmen aus Russland. Sollte Kameya mit der Anfechtung Erfolg haben und bereits vor Jahren verkaufte Vermögenswerte über das lokale Insolvenzverfahren zurückgeholt werden, könnten auch andere abgeschlossene Russland-Deals ausländischer Konzerne stärker in den Fokus geraten.

Volkswagen wollte die laufenden Gerichtsverfahren gegenüber Kommersant nicht kommentieren. Die Berliner Zeitung hat den Konzern ebenfalls um eine Stellungnahme gebeten.

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