Es ist ein vergleichsweise kurzes Dokument, das im Sommer 2025 in den Postfächern der sächsischen Waffenbehörden landete. Doch wer es liest, ahnt schnell: Der 16-seitige Erlass zur „waffenrechtlichen Beurteilung der Zuverlässigkeit von Mitgliedern beziehungsweise Unterstützern der Partei Alternative für Deutschland“ hat es in sich.
Waffengesetze
Exklusiv: Sächsisches Innenministerium will AfD-Unterstützern Jagdschein entziehen
Wer in Sachsen AfD-Mitglied ist oder Parteiveranstaltungen besucht, riskiert die Waffenbesitzkarte. Ein Erlass kehrt nun die Beweislast um.
Harald Melzer
Sophie-Marie Schulz
7 Min
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Besucher von AfD-Veranstaltungen, die Waffenbesitzkarten haben, müssen in Sachsen in Zukunft mit dem Verlust rechnen.
© Patrick Pleul
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