Die Bundespolizeidirektion Berlin hat das Waffenverbot für ausgewählte Bahnhöfe in der Hauptstadt um einen weiteren Monat verlängert. Bis zum 31. Juli ist es verboten, an bestimmten Bahnhöfen Messer, Äxte, Reizgas oder Schlaggegenstände mitzuführen, teilte die Bundespolizei in dieser Woche in einer Allgemeinverfügung mit. „Die Maßnahmen der vergangenen vier Wochen haben sich angesichts der aktuellen Fallzahlen als wirksam und erforderlich erwiesen“, sagte der Präsident der Bundespolizeidirektion Berlin, Carsten Glade.
Seit der Einführung des Verbots am 26. Mai haben Polizistinnen und Polizisten nach eigenen Angaben 319 verbotene Gegenstände sichergestellt. Dazu zählten 167 verschiedene Messer sowie 20 Hiebwaffen und 7 Waffen. Insgesamt seien 4754 Menschen kontrolliert worden. Bei 279 von ihnen wurden die verbotenen Gegenstände sichergestellt, teilte die Bundespolizei mit. In 180 Fällen lag demnach ein Verstoß gegen die Verbotsverfügung vor, in 82 Fällen ging es um Verstöße gegen das generell geltende Waffengesetz. Im Rahmen der Kontrollen seien zudem 422 Straftaten aufgedeckt worden.
Das nun verlängerte Verbot gilt am Berliner Hauptbahnhof sowie an den Bahnhöfen Zoologischer Garten, Friedrichstraße, Alexanderplatz, Gesundbrunnen, Spandau, Warschauer Straße, Lichtenberg und Neukölln. Außerdem betrifft das Verbot den Ostbahnhof, das Ostkreuz sowie das Südkreuz. Die U-Bahnhöfe sind von dieser Allgemeinverfügung ausgenommen.
Allerdings hatte sich der Berliner Senat erst zu Beginn dieser Woche auf ein allgemeines Waffenverbot in U- und S-Bahnen sowie Straßenbahnen, Bussen, auf Bahnsteigen und in Bahnhöfen geeinigt. Eine entsprechende Rechtsverordnung soll voraussichtlich am 17. Juli in Kraft treten
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Die Bundespolizei wird demnach an den Bahnhöfen Kontrollen durchführen. Wer unerlaubterweise einen gefährlichen Gegenstand bei sich trägt, muss mit einem Zwangsgeld oder einer Festsetzung rechnen. Gegenstände können von der Bundespolizei sichergestellt werden. „Dadurch sollen Gewaltstraftaten verhindert sowie Mitreisende und Polizeibeamtinnen und -beamte geschützt werden“, teilte die Bundespolizei weiter mit.
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