Finanzen

Wann man als Rentner eine Steuererklärung machen muss

Zwar müssen die meisten Rentner und Rentnerinnen keine Steuern zahlen. Doch durch die Rentenerhöhung im letzten Jahr kann eine Steuerpflicht entstanden sein.

Team News dpa/kmi
3 Min
Durch die Rentenerhöhung im letzten Jahr kann eine Steuerpflicht entstanden sein. Dann ist auch eine Steuererklärung nötig.

Durch die Rentenerhöhung im letzten Jahr kann eine Steuerpflicht entstanden sein. Dann ist auch eine Steuererklärung nötig.

© dpa/Oliver Berg

Zum 1. Juli 2020 hat es eine ordentliche Rentenerhöhung gegeben. Dadurch kann der eine oder die andere in die Steuerpflicht gerutscht sein und muss eine Steuererklärung abgeben. Zumindest sollte kein Rentner und keine Rentnerin davon ausgehen, dass das Finanzamt sie automatisch weiterhin nicht behelligt, erklärt der Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL). Das heißt aber nicht unbedingt, dass auch Steuern fällig werden.

Steuererklärung 2020: Teil der Rente bleibt steuerfrei

Wer 2005 oder früher in Rente gegangen ist, für den sind 50 Prozent der Bruttorente steuerpflichtig – der Rest ist steuerfrei. Dieser Anteil verändert sich im Laufe der Jahre nicht mehr. Mit jedem späteren Rentenjahrgang vergrößert sich dieser Anteil und liegt bei Rentenbeginn im Jahr 2020 schon bei 80 Prozent.

Darüber hinaus können etliche Aufwendungen in der Steuererklärung geltend gemacht werden. So können Rentner und Rentnerinnen zahlreiche Ausgaben abziehen, zum Beispiel Spenden, Kosten für Medikamente, Brillen oder anerkannte Therapien. Auch Kosten für eine Haushaltshilfe oder Handwerkerarbeiten gehören dazu. Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung sind ebenfalls abzugsfähig.

Pauschalen gibt es automatisch

Wer keine Aufwendungen erklärt oder nachweist, dem bescheinigt das Finanzamt automatisch einen Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 Euro. Für Sonderausgaben gilt ein Pauschbetrag von 36 Euro. Bis spätestens am 2. August 2021 muss die Steuererklärung für 2020 beim Finanzamt sein. Übernehmen Lohnsteuerhilfeverein oder Steuerberater die Erklärung, ist der 28. Februar 2022 Stichtag.

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Grundsätzlich kann das Finanzamt für die letzten sieben Jahre zur Abgabe einer Erklärung auffordern. Außerdem werden nach 15 Monaten Karenzzeit Zinsen fällig, hinzu kommt für Steuernachzahlungen ein Verspätungszuschlag. Besser ist es also, sich zu informieren, ob man steuerpflichtig ist, und seine Erklärung abzugeben.

Hilfe bei der Steuererklärung

Rentnerinnen und Rentner können Unterstützung für ihre Steuererklärung bekommen. Auf Wunsch stellt die Deutsche Rentenversicherung kostenlose Bescheinigungen aus, die alle steuerrechtlich relevanten Beträge enthalten. Allerdings ist es aufgrund der automatischen Datenübertragung von der Rentenversicherung an das zuständige Finanzamt seit diesem Jahr nicht zwingend erforderlich, die Daten in die „Anlage R“ und „Altersvorsorgeaufwand“ einzutragen. Sinnvoll ist das Eintragen, wenn eine elektronische Steuererklärung abgegeben wird, und man sich vorab die mögliche Rückerstattung ausrechnen lassen will. Wer schon einmal eine Rentenbezugsmitteilung beantragt hat, erhält die Bescheinigung automatisch. Wird die Rentenbezugsmitteilung zur Vorlage beim Finanzamt erstmalig benötigt, kann sie im Internet angefordert werden.

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