Kommentar

Warum die neuen Fahrstreifen für Radfahrer bleiben müssen

Nutzen Verkehrsplaner die Coronakrise aus? Das mag sein. Aber das Gesetz, das einen Umbau der Straßen in Berlin fordert, gilt seit 2018.

2 Min
Auch hier geht es zügig und sicher voran: der neue temporäre Radfahrstreifen auf der Petersburger Straße in Friedrichshain.

Auch hier geht es zügig und sicher voran: der neue temporäre Radfahrstreifen auf der Petersburger Straße in Friedrichshain.

© Volkmar Otto

Abgesehen von der Frage, ob es gut für die Städte ist, wenn der Kraftfahrzeugverkehr ansteigt und ob das einfach so zugelassen werden sollte: Dieser Trend ist kein Argument, die Streifen wieder zu entfernen. Der rollende Verkehr wird von ihnen mitnichten behindert. Fast immer entstehen sie dort, wo vorher geparkt oder gehalten wurde – nicht selten illegal.

Verwunderlich ist das Argument, dass die Radstreifen auch deshalb verschwinden sollen, weil sie derzeit nicht oft genug genutzt würden. Bei der Autobahn A20 im Norden Deutschlands, die auf vielen Abschnitten fast leer ist, hat man es nie gehört. Klar ist, dass der Radverkehr auf den Pop-up-Radwegen nach einer Gewöhnungsphase ansteigt. Wer Straßen sät, wird Verkehr ernten: Das gilt auch hier.

Sicherlich stimmt es, dass Behördenleute die Gunst der Stunde nutzen, um derlei Projekte zügiger als bisher und  zumindest provisorisch umzusetzen. Doch die Verwaltung war schon vor Corona befugt, in dieser Weise mehr Platz für Radfahrer zu schaffen. Seit 2018 ist das Mobilitätsgesetz in Kraft. Die Umverteilung des Straßenraums ist legitim, und es gibt noch viel Platz, den man neu gestalten könnte.

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