Nachdem das Verwaltungsgericht Köln dem Bundesamt für Verfassungsschutz bis auf weiteres untersagt hat, die AfD als gesichert rechtsextrem einzustufen, ist ein Verbotsverfahren gegen die Partei in weite Ferne gerückt. Das ist gut so und war absehbar. Viele Befürworter eines Verbots waren der Meinung, es müsse ganz selbstverständlich möglich sein, die AfD via Parteiverbot von der politischen Bühne zu drängen. Ihr Argument ging ungefähr so: Bei der NPD ist das Verbot 2017 nur daran gescheitert, dass sie viel zu klein und unbedeutend war, um mit ihren verfassungsfeindlichen Zielen erfolgreich zu sein.
Partei
Warum ein AfD-Verbotsverfahren kaum Aussicht auf Erfolg hat
Das Verwaltungsgericht Köln hat beschlossen, die AfD nicht mehr als gesichert rechtsextrem einzustufen. Damit rückt ein Partei-Verbotsverfahren in weite Ferne.
Jörg Phil Friedrich
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Die AfD-Vorsitzenden Alice Weidel und Tino Chrupalla: Ihre Partei zu verbieten, wäre eine schlechte Idee.
© Andreas Gora/imago
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