Am Morgen des 17. August 1956 verlas Josef Wintrich, der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, zwei Sätze, die bis heute Verfassungsgeschichte sind: Die Kommunistische Partei Deutschlands sei verfassungswidrig, sie werde aufgelöst. Noch in derselben Stunde begann die „Aktion Holzwurm“, die größte politische Razzia der jungen Bundesrepublik. Die Polizei durchsuchte 3035 Büros und Wohnungen, schloss 215 Parteibüros und 35 Druckereien und beschlagnahmte das Parteivermögen der KPD. In den Jahren danach leiteten die Behörden mehr als 125.000 Ermittlungsverfahren ein. Rund 10.000 Menschen wurden verurteilt.
KPD
Warum Verbote Demokratien nicht retten: 70 Jahre KPD-Verbot
Heute vor 70 Jahren verbot Karlsruhe die KPD. Der Fall zeigt, was ein Parteiverbot vermag und wo seine Grenzen liegen. Eine Frage, die im Streit um die AfD wiederkehrt.
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Thälmann-Denkmal Berlin, 26.03.2006 Kundgebung von PDS, KPD u. DKP zum 120. Geburtstag von Ernst Thälmann vor dem Thälmann-Denkmal im Prenzlauer Berg.
© imago stock&people
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