Angesichts sinkender Pegelstände hat der Landkreis Havelland eine Allgemeinverfügung erlassen: Ab Montag ist es untersagt, Wasser aus oberirdischen Gewässern zu entnehmen. Betroffen sind Flüsse, Bäche, Seen und Teiche im gesamten Kreisgebiet.
Das Verbot geht aus dem aktuellen Amtsblatt des Landkreises Havelland hervor. Damit reagiert die Behörde auf die anhaltende Trockenheit und die niedrigen Wasserstände in der Region.
Bleilochtalsperre: Das perfekte Ziel für heiße Sommertage in Thüringen
Hitzewelle führt zu Wasserrekord in Dresden: Wie lange reicht es noch?
Niedrige Pegelstände: Landkreise verhängen Verbote
Untersagt ist demnach das Schöpfen von Wasser aus Oberflächengewässern – etwa mit Pumpen, Eimern oder anderen Gefäßen. Das Verbot gilt sowohl für private Nutzer, die ihre Gärten bewässern wollen, als auch für gewerbliche Entnahmen.
Das Havelland ist nicht die einzige brandenburgische Region, die zu solchen Maßnahmen greift. In Potsdam-Mittelmark besteht ein Entnahme-Verbot bereits seit dem 19. Juni, in Elbe-Elster seit dem zweiten Juli. Potsdam und Cottbus erwägen ein Verbot, in Brandenburg an der Havel gilt es seit dem ersten Juli.
Hintergrund der Verbote ist die angespannte Lage bei den Wasserressourcen. Die Niedrigwasserampel des Landes Brandenburg steht in fast allen Messstellen auf Rot, einzelne Bereiche sind noch Gelb. Einzig die Messstelle in Wriezen am alten Hafen zeigt derzeit noch Grün an. Die niedrigen Pegel gefährden nach Angaben der Behörden das ökologische Gleichgewicht der Gewässer sowie die Lebensräume von Fischen und anderen wasserbewohnenden Tieren.
Wie lange die Beschränkungen im Havelland gelten sollen und welche Sanktionen bei Verstößen drohen, teilte der Landkreis in seiner Bekanntmachung mit. Über Ausnahmegenehmigungen entscheidet die untere Wasserbehörde des Kreises.
Ihre Meinung ist uns wichtig. Senden Sie uns Ihr Feedback zu diesem Artikel an: [email protected]