Bordelle und andere Prostitutionsstätten waren in der Pandemie monatelang geschlossen, zudem stockte das Anmeldeverfahren, wie das Bundesamt mitteilte. Ende 2020 hatten den Angaben zufolge 2290 Prostitutionsgewerbe eine erteilte oder vorläufige Erlaubnis, fünf Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Der Anstieg sei damit geringer ausgefallen als in den Vorjahren. Bei 93 Prozent handelte es sich um Prostitutionsstätten, auf Prostitutionsvermittlungen, -fahrzeuge und -veranstaltungen entfielen zusammen sieben Prozent der Erlaubnisse.
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Neues Gesetz schreibt Anmeldepflicht vor
Von den angemeldeten Prostituierten waren laut Bundesamt mit 79 Prozent die meisten zwischen 21 und 44 Jahre alt, 18 Prozent waren 45 Jahre oder älter, drei Prozent zwischen 18 und 20 Jahre alt. Das seit 1. Juli 2017 geltende Prostituiertenschutzgesetz schreibt Prostituierten eine Anmeldepflicht und für Prostitutionsgewerbe eine Erlaubnispflicht vor. Nicht angemeldete Gewerbe und Prostituierte werden in der Statistik nicht erfasst. Das gilt auch für das Geschlecht der angemeldeten Prostituierten.
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