Verwaltungsgericht für Infektionsschutz zuständig
Hintergrund ist eine Entscheidung des Bildungsministeriums, wonach die Maskenpflicht im Unterricht an allen Thüringer Schulen und für alle Klassenstufen – also auch an Grundschulen – ausgeweitet wurde. Dagegen ging eine Familie mit einem Grundschulkind und einem Kind an einer Regelschule juristisch vor – und bekam von einem Richter des Amtsgerichts zunächst recht. Allerdings ist die Sache im Hauptsacheverfahren noch nicht entschieden. Laut Bildungsministerium soll die Maskenpflicht jedoch zunächst bestehen bleiben.
Weimar: Maskenpflicht in Schulen bleibt, sagt das Bildungsministerium Thüringen
Das Thüringer Bildungsministerium hatte „gravierende verfahrensrechtliche Zweifel“ angemeldet, nachdem der Beschluss öffentlich wurde. Die Überprüfung von Infektionsschutzmaßnahmen oder Rechtsverordnungen der Landesregierung obliege den Verwaltungsgerichten, argumentierte das Ministerium. Am Amtsgericht Weimar wurde der Fall allerdings als Familiensache behandelt.
Gloski, die auch Richterin am Amtsgericht ist, sagte, der Beschluss sei ohne eine mündliche Verhandlung ergangen. Diese könnten die Verfahrensbeteiligten nun einfordern und anschließend auch Beschwerde gegen den Beschluss einlegen. Demnach müsste dann das Oberlandesgericht entscheiden – auch darüber, welches Gericht zuständig ist.
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