WITTSTOCK. Die Bundeswehr muss bis Mitte Januar die Schilder abbauen, die die Kyritz-Ruppiner Heide als Truppenübungsplatz kennzeichnen. Sollte sie das nicht tun, droht ein Zwangsgeld von bis zu 2 000 Mark. Diesen Beschluss fasste das Brandenburgische Oberverwaltungsgericht. Das teilte das in Frankfurt (Oder) ansässige Gericht am Donnerstag mit. Dem Beschluss liegen Anträge der Gemeinden Schweinrich und Rossow (Ostprignitz-Ruppin) zu Grunde, die direkt an das Gelände angrenzen und die sich gegen eine militärische Nutzung des so genannten Bombodroms wehren.Auf dem 13 000 Hektar große Gelände bei Wittstock übten zu DDR-Zeiten sowjetische Soldaten Bombenabwürfe. Die Bundeswehr beabsichtigt, das Areal weiter als Luft-Boden-Schießplatz zu nutzen. Dagegen klagten die angrenzenden Gemeinden. Das Bundesverwaltungsgericht hat dem Verteidigungsministerium im Dezember 2000 aber verboten, das Areal militärisch zu nutzen - unter anderem deshalb, weil die angrenzenden Gemeinden nicht zu dem Vorhaben angehört wurden. Mit dem Urteil der letzten Instanz ging ein seit fast zehn Jahre währender Rechtsstreit zu Ende. Trotzdem hält die Bundeswehr an ihrem Plan fest, das Areal militärisch zu nutzen. Gegenwärtig werden in einem förmlichen Verfahren die betroffenen Gemeinden zur geplanten Nutzung angehört. Dem Urteil widerspreche es, wenn das Verteidigungsministerium das Areal mit Schildern als "Truppenübungsplatz" kennzeichne, heißt es in der Entscheidung der Richter. "Dieser Beschluss ist unanfechtbar", sagte Gerichtssprecher Jan Bodanowitz. Nach Ansicht der Richter aber könnten die klagenden Gemeinden auf Grund des Urteils nicht verlangen, dass die Bundeswehr das Gelände räumt. Das Verteidigungsministerium hätte nun drei Wochen Zeit, die Schilder abzubauen. Sollte das nicht passieren, könnte ein Zwangsgeld von bis zu 2 000 Mark festgelegt werden.
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