Für die Wahl des Berliner Abgeordnetenhauses am 20. September haben deutlich weniger Parteien eigene Listen eingereicht als vor drei Jahren. Bis zum Ablauf der Einreichungsfrist am Dienstag um 18.00 Uhr seien 21 Parteien mit Landes- oder Bezirkslisten angetreten, teilte das Landeswahlamt mit. Zur Wahl 2021 waren es noch 34 Parteien. Diese Wahl war 2023 wegen schwerer Wahlfehler komplett wiederholt worden.
Die eingereichten Unterlagen werden nun vom Landeswahlamt und den Bezirkswahlämtern geprüft. Kontrolliert werden auch die Unterstützerunterschriften, die Parteien beibringen mussten, welche weder im Abgeordnetenhaus noch im Bundestag vertreten sind.
Landes- oder Bezirkslisten
Über die Zulassung der Wahlvorschläge entscheiden die Bezirkswahlausschüsse am 22. Juli, der Landeswahlausschuss folgt am 24. Juli.
Mit ihren Landes- und Bezirkslisten werben die Parteien um Zweitstimmen, die für die Sitzverteilung im Abgeordnetenhaus maßgeblich sind. In Berlin können die Parteien selbst entscheiden, ob sie mit einer einheitlichen Landesliste oder mit Listen in den einzelnen Bezirken antreten. SPD und CDU setzen dabei auf Bezirkslisten, Linke, Grüne und AfD auf Landeslisten. (mit dpa)
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