In Deutschland darf eine Frau kein Kind für andere austragen. In anderen Ländern ist genau das möglich. Wer es sich leisten kann, nimmt eine Leihmutterschaft im Ausland in Anspruch und lässt die Elternschaft danach in Deutschland bestätigen. Der Fall Hendrik Streeck dominierte derzeit die Schlagzeilen und rückte erneut die rechtlichen, medizinischen und ethischen Fragen rund um eine Leihmutterschaft in den Mittelpunkt.
Gesundheit
Wenn Politiker Gesetze umgehen: Hendrik Streeck und die Debatte um Leihmutterschaft
In Deutschland verboten, im Ausland längst etabliert: Der Fall um Hendrik Streeck und sein durch eine Leihmutterschaft geborenes Kind zeigt, wie nationale Gesetze umgangen werden.
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Hendrik Streeck und sein Mann Paul Zubeil: Eine Leihmutter in den USA hat ihren Kinderwunsch möglich gemacht.
© Fabian Sommer/dpa
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