Diplomatie

Wer bat um das Treffen mit Lawrow? Bundesregierung lässt entscheidende Fragen offen

Wo sind die Belege im Leipziger Drohnenfall? Das Auswärtige Amt verweist auf den Vize-Regierungssprecher, der auf wochenalte Minister-Aussagen. Die Widersprüche häufen sich.

6 Min
Bundesaussenminister Johann Wadephul und sein russischer Amtskollegen Sergei Lawrow in New York.

Bundesaussenminister Johann Wadephul und sein russischer Amtskollegen Sergei Lawrow in New York.

© Dominik Butzmann

Im Auswärtigen Amt weiß man nach eigenen Worten „um den sozusagen propagandistischen Mehrwert eines physischen Treffens“. Wenige Tage nach dem Gespräch zwischen Johann Wadephul (CDU) und Sergej Lawrow in New York ist die Deutungshoheit noch immer eigentümlich verteilt. Über den Inhalt hat Berlin mehr mitgeteilt als Moskau. Bei Anlass und Rahmen ist es umgekehrt.

Hier hat die russische Seite eine konkrete Version in Umlauf gebracht. Die Bundesregierung widerspricht ihr, ohne die offenen Punkte selbst aufzuklären. In der Regierungspressekonferenz am Montag hatte AA-Sprecher Josef Hinterseher Gelegenheit dazu. Aufklärung lieferte er allerdings nur in Bruchstücken.

Diese Zeitung wollte von ihm wissen, ob die von Moskau behaupteten Beschränkungen für die Presse auf deutschen Wunsch zustande kamen und ob man Lawrow im Leipziger Drohnenfall zumindest mehr Belege vorgelegt habe als der deutschen Öffentlichkeit. Seine Antworten im Video:

Wer bat um das Gespräch?

Das russische Außenministerium erklärt, die deutsche Seite habe um das Gespräch gebeten. Ob er das bestätigen könne? „Nein“, antwortete Hinterseher. Kurz zuvor hatte er selbst von einer „Bitte“ gesprochen. Auf Nachfrage stellte er klar, dass damit keine deutsche Bitte gemeint sei. Die Bitte sei „von verschiedenen Staaten“ an Deutschland herangetragen worden: Berlin solle sich für die Versorgung des globalen Südens einsetzen, etwa beim Getreideexport aus der Schwarzmeerregion. Hinzu komme eine „bilaterale Dringlichkeit“. Moskau solle wissen, dass Berlin hybride Vorfälle wie den „versuchten Drohnenanschlag von Leipzig“ nicht hinnehme.

Das erklärt, warum Berlin das Gespräch wollte, aber nicht, wer es angefragt hat. Eine eigene Version bot der Sprecher nicht an. Zur Entstehung verwies er auf den Minister, der am Wochenende „letztlich alles gesagt“ habe.

Ein Dementi mit Einschränkung

Die russische Außenamtssprecherin Maria Sacharowa hatte zudem erklärt, Deutschland habe den Medienzugang beschränken wollen: keine Fragen, keine Tonaufnahmen der Eingangsstatements. Auf Nachfrage dieser Zeitung antwortete Hinterseher: „Nein, das kann ich so nicht bestätigen.“

Auf dem Wort „so“ liegt viel Gewicht. Anschließend erklärte der Sprecher nämlich, es sei in solchen Formaten „ganz üblich“, den Zugang „vor allem für die Bildpresse“ zu beschränken, damit gute Bilder entstehen. Dazu gebe es „Absprachen“, die mit manchen Partnern besser und mit anderen „weniger gut“ funktionierten. Außerdem verwies er auf ein Gedränge von 30 Personen vor dem Raum.

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Damit räumt Hinterseher zumindest indirekt ein, dass es Absprachen über den Zugang gab. Offen bleibt, wer welche Beschränkung verlangte. Der Wunsch nach guten Bildern erklärt weder den Ausschluss von Fragen noch ein Verbot von Tonaufnahmen, also genau den Kern der russischen Behauptung. Dazu äußerte sich Hinterseher nicht, obwohl er an anderer Stelle betonte, zwischen den öffentlichen und den im Gespräch vertretenen Positionen bestehe „keine Differenz“. Gerade dann hätte es nahegelegen, klar zu sagen, von wem die Beschränkungen ausgingen.

Zugeschrieben, aber nicht belegt

Nach Darstellung der Bundesregierung sollten im August am Flughafen Leipzig zwei Frachtflugzeuge mit einer sprengstoffbeladenen Drohne zerstört werden. Am 1. September wies Berlin die Verantwortung Russland zu. Öffentlich überprüfbare Belege fehlen bis heute. Ob Lawrow wenigstens mehr vorgelegt wurde? „Ich habe hier für Sie auch keine neuen Belege“, sagte Hinterseher. Vize-Regierungssprecher Steffen Meyer habe vor einigen Wochen „sehr deutlich dargelegt, wie es um die Belege steht“. Mit der russischen Seite habe man die Aspekte „sehr klar besprochen“. Ob dabei Beweise übergeben wurden, blieb offen. Lawrow möge die Botschaft „hoffentlich an die richtige Stelle innerhalb der Russischen Föderation“ weitergeben, fügte der Sprecher hinzu. Nach Berliner Lesart saß der eigentliche Adressat des Vorwurfs also gar nicht mit am Tisch.

Was Meyer am 2. September darlegte, waren allerdings keine Belege. Er beschrieb, wie die Bewertung aufgebaut ist. Die Zuordnung stütze sich auf drei „Dimensionen“: Tatmuster und eingesetzte Materialien, polizeiliche Ermittlungen und nachrichtendienstliche Ermittlungen. „Jede einzelne dieser Dimensionen hätte ausgereicht“, so Meyer. Die Erkenntnisse der Dienste deckten sich zudem mit denen von Partnern. Auf die Frage, warum die Öffentlichkeit keine Beweise erhalte, unterschied er zwischen Strafverfahren und einer Attribuierung, „die wir hier vornehmen“. Die Zuschreibung ist also eine Entscheidung der Regierung, kein gerichtlich geprüfter Befund. Es bleibt eine Kette von Verweisen: Hinterseher beruft sich auf Meyer, Meyer berief sich auf die von den Ministern „sehr ausführlich“ vorgetragenen Erkenntnisse. Öffentlich überprüfen lässt sich davon nichts.

Meyers Aussage steht zudem in auffälligem Kontrast zu einer Äußerung von Innenminister Alexander Dobrindt (CSU). Wenige Tage vor der Attribuierung hatte er gesagt, Russland mache es „sehr, sehr leicht, aktuell einen Verdacht zu haben“, aber „sehr, sehr schwer, den Beweis zu führen“. Aus Regierungskreisen hieß es damals, einen „rauchenden Colt“ gebe es nicht. Wenn jede Dimension für sich genügt, stellt sich die Frage, warum nicht wenigstens eine davon offengelegt wird, etwa die Erkenntnisse zu Tatmustern und Material. Die Zuschreibung erfolgte fünf Tage vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt. Einen Zusammenhang mit der Wahl bestreitet die Regierung. Bei der Sprengung der Nord-Stream-Pipelines verweist sie dagegen seit fast vier Jahren auf laufende Ermittlungen. Das gilt, obwohl der Bundesgerichtshof die Tat als „mit hoher Wahrscheinlichkeit staatlich gesteuert“ einstuft und die Bundesanwaltschaft einem ukrainischen Beschuldigten ein Kriegsverbrechen vorwirft. Diesen Doppelstandard hat diese Zeitung bereits ausführlich beschrieben.

Ernüchternd, aber nicht sinnlos

Vage blieb auch Wadephuls Satz im ZDF: „wir können uns wehren, das werden wir auch tun.“ Hinterseher verwies auf die Verteidigungsbereitschaft und die Bündnispflichten in der Nato, „ohne das jetzt weiter spezifizieren zu wollen“. Konkreter wurde er nur im Rückblick. Auf Leipzig habe man „angemessen und besonnen“, aber „mit einer entschiedenen Maßnahme“ reagiert. Gemeint sind die Anfang September verkündeten Schritte, darunter die Schließung des russischen Generalkonsulats in Bonn und des Russischen Hauses in Berlin. Schon damals erklärte Meyer, man gehe davon aus, dass man im Kreml das Signal „klar und deutlich verstanden“ habe. Warum dieselbe Botschaft gut drei Wochen später als „bilaterale Dringlichkeit“ in New York noch einmal überbracht werden musste, lässt sich daraus nicht erklären.

Lawrow nannte das Treffen denn auch sinnlos. Dieser Wertung schließe man sich „explizit“ nicht an, sagte Hinterseher. Dabei sprach er selbst von einem „weitestgehend äußerst ernüchternden Ergebnis“ und von Positionen, die „meilenweit“ auseinanderlägen. Über ein weiteres Treffen wollte er „nicht spekulieren“.

Am Ende steht ein Treffen, über dessen Zustandekommen, Bedingungen und Inhalt beide Seiten Unterschiedliches erzählen. Die Bundesregierung trägt kaum etwas bei, das sich überprüfen ließe. Dabei wäre Nachprüfbarkeit das stärkste Argument, gerade gegenüber einer Seite, der man vorwirft, Treffen propagandistisch auszuschlachten.

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