Die elektronische Patientenakte (ePA) kommt. Nach dem Start in den Modellregionen Hamburg, Franken und Teilen von Nordrhein-Westfalen soll sie Mitte Februar in ganz Deutschland verfügbar sein. Die ePA wird von den gesetzlichen Krankenkassen automatisch angelegt. Wer dies nicht möchte, muss aktiv widersprechen. Bei Privatpatienten verhält es sich genau umgekehrt. Sie müssen die Akte aktiv anfordern.
Wie lege ich als Kassenpatient Widerspruch gegen die elektronische Patientenakte ein?
Die gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, ihre Mitglieder nicht nur über den Start der ePA zu informieren, sondern auch über Einzelheiten der künftigen Datenspeicherung. Befürworter heben hervor, dass der Austausch von Befunden und anderen relevanten Patienteninformationen erleichtert wird und der Forschung medizinische Daten erschlossen werden. Kritiker verweisen auf etliche Mängel. So beklagen IT-Experten Sicherheitslücken und sagen einen Datenklau im großen Stil vorher.
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Zu den strittigen Punkten zählt zudem, dass entweder alle Vertreter von Heilberufen auf die Daten zugreifen können oder keine. Dass etwa eine Apotheke beim Einlösen eines E-Rezeptes Zugriff auf alle hinterlegten Informationen hat. Und schließlich wird befürchtet, dass Konzerne wie Google oder Meta an die Daten gelangen könnten. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat erklärt, es bestehe großes Interesse der IT-Konzerne.
Haben die Krankenkassen ihre Mitglieder über den Start der ePa informiert, können diese innerhalb von sechs Wochen Widerspruch einlegen, falls sie keine Akte wünschen. Allerdings ist auch später jederzeit ein Widerspruch möglich. Dann werden die bereits gesammelten Daten wieder gelöscht. Ebenso ist es möglich, die ePA später anzufordern.
Ein Widerspruch lässt sich auf unkomplizierte Weise einlegen. Dies geht online über den passwortgeschützten Bereich einer gesetzlichen Kasse. Zudem halten die Krankenversicherungen Formulare bereit.
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