Widerstand gegen Polizei? Nach drei Jahren hat der Staatsanwalt kein Interesse mehr an dem Fall

Freispruch für Therapeut von Folteropfern

Marlies Emmerich
3 Min

Davud Karayilan hat längst eine Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland. Der heute 19-jährige Kurde war als abgelehnter Asylbewerber im November 2000 aus Angst vor einer geplanten Abschiebung aus einem Fenster im dritten Stock des therapeutischen Behandlungszentrums Xenion gestürzt und hatte sich lebensgefährlich verletzt. Seine psychologischen Helfer mussten sich am Dienstag - fast drei Jahre später - wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte vor Gericht verantworten. Xenion-Leiter Dietrich Koch und seine Sekretärin sollen Polizisten während der Suche nach Karyilan den Zutritt zu den Praxisräumen verweigert haben, so lautete der Vorwurf. Dabei soll es nach ursprünglichen Zeugenangaben zu Handgreiflichkeiten gekommen sein. Seitdem gibt es die Anzeige und den Strafbefehl wegen Widerstandes. Doch selbst die Staatsanwaltschaft plädierte diesmal auf Freispruch. Der Moabiter Amtsrichter schloss sich dieser Auffassung an.Bundesweite Kritik "Wir konnten keine Widerstandshandlung erkennen", sagte der Richter nach der Vernehmung der Zeugen. Alle vier befragten Polizisten gaben übereinstimmend an, dass es nicht zu körperlichen Auseinandersetzungen gekommen war, wohl aber zu Wortgefechten. Zudem konnten sich die Zeugen nicht mehr im Detail erinnern. "Die Hintergründe des Vorfalles sind misslich", sagte der Richter auch. Der Richter gab der Verteidigung indirekt Recht, die die komplizierte Asylpolitik in der Bundesrepublik ansprach. Xenion-Leiter Koch hatte darauf hingewiesen, dass der Fall Karyilan im europäischen Ausland als Skandal bezeichnet worden war.Auch in der Bundesrepublik hatte der Polizeieinsatz für massive Kritik gesorgt, weil die vier Polizisten den jungen Mann mit gezogener Waffe bis in die Praxis verfolgten und dort während der Behandlung festnehmen wollten. "Nach unseren Recherchen ist noch nie in Deutschland eine Praxis gestürmt worden", sagte Koch. Auch heute würde Koch niemals Polizisten ohne Durchsuchungsbefehl in seine Praxis lassen: "Ein solcher Vorgang darf sich nicht wiederholen. " Inzwischen steht fest: Es war falsch, den lange zuvor gestellten Asylantrag des Kurden abzulehnen. Als 15-Jähriger wurde Karayilan nämlich in der Türkei zu zwölfeinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Nur weil er sich unter Folter zur Mitarbeit beim Geheimdienst bereit erklärte, konnte der junge Mann anschließend nach Deutschland fliehen. Die von Karayilan dazu vorgelegten Unterlagen wurden allerdings nicht weiter geprüft. Und erst nach dem Fenstersturz revidierten Gerichte die Asylverweigerung. Das Abschiebungsersuchen wurde eine Woche nach dem tragischen Sturz zurückgenommen.Nicht zurückgenommen wurden dagegen die Strafanzeigen gegen Koch und seine Sekretärin. Die Generalstaatsanwaltschaft soll für ein solch hartes Vorgehen plädiert haben. Im letzten Herbst musste ein erster Prozess vertagt werden, um weitere Punkte zu klären - unter anderem, ob ein Haftbefehl für Karayilan vorlag. Zeugen bestätigten, dass Informationen zu einem Haftbefehl ein Grund für die Wohnungserstürmung waren. Fest steht inzwischen: Einen Haftbefehl gab es nicht. Für Koch ist dies ein weiteres Argument, den Einsatz als weder rechtmäßig noch verhältnismäßig zu bezeichnen. Koch will dennoch über die Polizeibehörde das Gespräch mit den verantwortlichen Polizisten suchen.

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