Wie wir sie lieben, diese amerikanischen Gerichtsfilme. Alles scheint sich gegen den natürlich unschuldig Angeklagten verschworen zu haben, da stürmt in letzter Sekunde ein Zeuge in den Saal und hebt die Anklage aus den Angeln. Typisch Amerika, seufzen wir dann, in unseren Gerichtssälen wäre das unmöglich.Irrtum. Am Donnerstag konnten wir Hollywood in Hamburg erleben: Dort war es sogar nur ein simples Fax des Bundeskriminalamtes, dass die Anklage gegen den angeblichen Mitverschwörer vom 11. September, Abdelgahni Mzoudi, zum Einsturz brachte. Der Angeklagte sei in die Planungen des 11. September nicht einbezogen gewesen, lautete die Botschaft des behördlichen Schreibens. Nach kurzer Beratung des Gerichts durfte Mzoudi gehen - nach Hause. Was für ein Filmstoff.Tatsächlich sieht das Geschehen, wie es sich am Donnerstag im Hamburger Oberlandesgericht zutrug, sehr nach einer Inszenierung aus. Als habe jemand der Bundesanwaltschaft eine goldene Brücke bauen wollen, über die sie aus diesem Prozess heraus gelangen kann, ohne mit ihrer wackligen Anklage peinlich zu scheitern. Denn anders als im ersten Terroristenprozess, als Mzoudis Freund Mounir el Motassadeq trotz ebenso fragwürdiger Zeugenaussagen und Indizien zu 15 Jahren Haft verurteilt wurde, scheint es das Hamburger Gericht in diesem Verfahren der Bundesanwaltschaft etwas schwerer machen zu wollen. Was auch daran liegt, dass die vermeintlichen Beweise, mit denen Mzoudi der Mitgliedschaft in der Atta-Gruppe und des Mittuns bei den Atten-tatsvorbereitungen überführt werden soll, noch dünner sind als bei Motassadeq.Und als wäre das nicht schon kompliziert genug, fuhr der Bundesanwaltschaft auch noch Verfassungsschutzchef Fromm in die Parade. Vor zwei Monaten überraschte er als Zeuge vor Gericht mit dem Satz, die Anschläge vom 11. September seien nicht in Hamburg, sondern in Afghanistan geplant worden. Zwar hatte der Vorsitzende Richter Rühle daraufhin messerscharf geschlossen, dass Mzoudi - wie auch dessen bereits verurteilter Freund Mounir el Motassadeq - in diesem Fall gar nichts mit den Aktivitäten von Mohammed Atta und den übrigen mutmaßlichen Todespiloten zu tun gehabt haben konnte. Zur Aussetzung des Haftbefehls aber wollte sich der Richter dennoch nicht durchringen - nach wie vor bestehe der dringende Verdacht, dass Mzoudi doch in die Anschlagsvorbereitungen eingebunden gewesen sei, erklärte Rühle.Die für viele überraschende Entscheidung des Richters wurde damals so gedeutet, dass der Bundesanwaltschaft damit noch einmal Gelegenheit gegeben werden sollte, ihre Indizienkette gegen Mzoudi nachzubessern. Die bestand und besteht aber bislang im Wesentlichen nur aus einer eher diffusen Beschreibung der Geisteshaltung des Angeklagten - "antijüdisch, islamistisch-fundamentalistisch" - und zwei, drei Rechnungen, die Mzoudi für einen Freund beglichen hat. Dieser Freund sei, so behauptet es die Bundesanwaltschaft, als weiterer Todespilot vorgesehen und ebenfalls in die Anschlagsplanungen verwickelt gewesen. Doch wieder Pech: Der Name des Freundes taucht im BKA-Fax als Mittäter ebenfalls nicht auf.Damit bleibt von der Anklage gegen Mzoudi kaum etwas übrig. Die Bundesanwaltschaft kann sich jetzt nur noch damit entschuldigen, dass ihr die bislang zurückgehaltenen Aussagen der in US-Haft sitzenden Zeugen nicht vorlagen. Klug wäre es, milderten die Ankläger in ihren Plädoyers den Strafvorwurf der Mitgliedschaft in einer Terrorgruppe in den Tatbestand der Unterstützung ab. Auch dafür gibt es zwar keine überzeugenden Beweise - für die Ankläger aber wäre es die letzte Möglichkeit, einigermaßen glimpflich aus diesem Prozess heraus zu kommen.
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