Wilmersdorfer nachts und an Sonntagen freigegeben

Bezirk erlaubt Radeln in der Fußgängerzone

Birgitt Eltzel
1 Min

CHARLOTTENBURG-WILMERSDORF. Künftig müssen Radfahrer in der Wilmersdorfer Straße nicht mehr absteigen: Mit zwei Stimmen Mehrheit hat das Bezirksparlament beschlossen, dass werktags zwischen 21 und 8 Uhr sowie generell an Sonn- und Feiertagen in der Fußgängerzone das Radeln erlaubt werden soll. Die CDU und eine fraktionslose Abgeordnete lehnten das Vorhaben ab. Gegen den Antrag hatten sich zuvor schon der Behinderten- und der Seniorenbeirat ausgesprochen. Sie befürchten, dass es zu Unfällen kommt.Auch in den bezirklichen Grünanlagen sollen Radler nach dem Willen der Bezirksverordneten künftig freie Fahrt haben. Gefordert wurde, das Radfahren auf "geeigneten Wegen" zu erlauben. Dabei sollten Fußgänger Vorrang bekommen. Welche Wege dafür in Frage kommen, darüber solle vorher mit dem Bezirksparlament beraten werden. Baustadtrat Klaus-Dieter Gröhler (CDU) sagte eine Prüfung bis zum 30. Juni zu.Radfahren in öffentlichen Grünanlagen ist nach dem Berliner Grünflächengesetz nur dort zulässig, wo es ausdrücklich erlaubt ist. Als erster Bezirk hat Lichtenberg das Radfahren in seinen 15 Parks und Grünanlagen genehmigt. Das Lichtenberger Radwegenetz ist dadurch 23 Kilometer länger geworden. Andere Bezirke haben ausgewählte Wege frei gegeben, beispielsweise Marzahn-Hellersdorf das Wuhletal. (el.)

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