Wer als Rentner Anspruch auf Wohngeld haben könnte, hat noch gut zehn Wochen Zeit. Ab Januar will die Bundesregierung das Wohngeld kürzen, rund 381.000 Haushalte sollen ganz herausfallen.
Ein Antrag bis 31. Dezember sichert nach dem Gesetzentwurf die alten Beträge, meist für ein ganzes Jahr. Im Schnitt ging es 2025 um 296 Euro im Monat, rund 3.550 Euro im Jahr. Wer jetzt zögert, weil er sich für Wohngeld schämt oder den Papierkram scheut, zahlt dafür 2027 womöglich drauf.
Wohngeld-Kürzung 2027: Das plant die Regierung
Das Kabinett hat den Entwurf im Juli beschlossen, am 8. Oktober beriet der Bundestag ihn in erster Lesung. Beschlossen ist noch nichts, der Bundesrat muss zustimmen und lehnt die Einschnitte bislang ab, wie Haufe berichtet.
Laut Regierungsentwurf fällt die gesetzlich vorgesehene Erhöhung zum 1. Januar 2027 aus. Die Heizkosten-Pauschale für einen Single halbiert sich von 96 auf 48 Euro. Zudem mindert die Rente das Wohngeld künftig stärker.
Wer am Ende weniger als 15 Euro im Monat herausbekäme, bekommt gar nichts mehr. Bisher lag diese Grenze bei 10 Euro.
Rentner trifft die Reform besonders
Laut Statistischem Bundesamt lag der durchschnittliche Anspruch zuletzt zwischen 217 Euro in Mecklenburg-Vorpommern und 339 Euro in Hessen.
In 682.000 Wohngeldhaushalten ist ein Rentner oder Pensionär die Haupteinkommensperson. Das ist mehr als die Hälfte aller Bezieher, 85 Prozent von ihnen leben allein.
Im Osten ist die Abhängigkeit am größten. In Mecklenburg-Vorpommern beziehen 5,8 Prozent aller Haushalte Wohngeld, mehr als dreimal so viele wie in Bayern.
Etwa 75.000 Haushalte sollen nach der Reform in die Grundsicherung im Alter wechseln, rechnet die Regierung laut wohngeld.org vor. Für sie heißt das: neuer Antrag, diesmal beim Sozialamt.
Antrag bis 31. Dezember: So greift der Schutz
Wurde Wohngeld vor dem 1. Januar 2027 bewilligt, bleibt der bisherige Betrag laut Entwurf bis zum Ende des Bewilligungszeitraums. Auch ein Antrag, der bis Silvester eingeht, aber erst 2027 entschieden wird, ist geschützt: Dann gilt der höhere Dezemberbetrag weiter.
Entscheidend ist das Datum des Antrags, nicht das des Bescheids. Laut § 25 Wohngeldgesetz beginnt der Bewilligungszeitraum am Ersten des Antragsmonats und dauert in der Regel zwölf Monate.
Ein Antrag im Dezember 2026 läuft also bis Ende November 2027 nach altem Recht. Bei gleichbleibenden Verhältnissen darf die Behörde sogar bis zu 24 Monate bewilligen.
Wer schon einen laufenden Bescheid hat, muss nichts tun. Steht die Weiterbewilligung an, gehört der Antrag aber noch in dieses Jahr.
Wohngeld für Eigentümer: Der vergessene Lastenzuschuss
Viele Rentner glauben, Wohngeld gebe es nur zur Miete. Wer im eigenen Haus oder in der eigenen Wohnung lebt, kann aber einen Lastenzuschuss bekommen, etwa für Kreditraten und Bewirtschaftungskosten.
Rund 92.000 Eigentümerhaushalte erhielten ihn Ende 2025, das sind 7 Prozent aller Wohngeldbezieher. Auch für sie gilt die Frist zum Jahresende.
Sozialticket mit Wohngeld: Je nach Wohnort bis zu 426 Euro
Ein bundesweites Sozialticket gibt es nicht. Was der Wohngeldbescheid beim Bahnfahren bringt, hängt allein vom Wohnort ab.
In Hessen schickt das Wohngeldamt den „Hessenpass mobil“ automatisch mit. Damit kostet das Deutschlandticket 44 statt 63 Euro, also 228 Euro weniger im Jahr, wie Gegen-Hartz zusammengestellt hat.
In Berlin berechtigt der Bescheid zum Berlin-Ticket S für 27,50 Euro im Tarifbereich AB. In Nordrhein-Westfalen kostet das Deutschlandticket Sozial meist 53 Euro, Wohngeld zählt dort aber nur, wo die Kommune es beschlossen hat.
Rundfunkbeitrag: Härtefall für Rentner mit Wohngeld
Vom Rundfunkbeitrag befreit Wohngeld allein nicht. Das Bundesverfassungsgericht entschied aber 2011 (Az. 1 BvR 665/10), dass Rentner mit Wohngeld nicht schlechter gestellt werden dürfen als Grundsicherungsempfänger in fast gleicher Lage.
Liegt das Einkommen samt Wohngeld weniger als 18,36 Euro über dem Grundsicherungsbedarf, kommt deshalb ein Härtefall in Betracht, berichtet Gegen-Hartz. Das sind 220,32 Euro im Jahr, wie der Antrag geht, steht in unserem Rententext zur Rundfunkbeitrag-Befreiung.
Wohngeld beantragen: Formlos reicht zunächst
Zuständig ist die Wohngeldstelle der Stadt- oder Kreisverwaltung. Ob sich der Antrag lohnt, zeigt ein Online-Rechner wie der von wohngeld.org, der das geltende Recht für 2026 abbildet.
Fehlen noch Unterlagen, genügt laut Wohngeld-Verwaltungsvorschrift zunächst ein formloser Antrag. Ein kurzes Schreiben mit Name, Anschrift und Unterschrift sichert den Monat, Belege kommen später.
Am sichersten geht es per Einwurf mit Datum oder gegen Eingangsstempel. Wie lange die Behörde dann braucht, spielt für den Schutz keine Rolle.
Wohngeld oder Grundsicherung? Vorher prüfen
Beides gleichzeitig gibt es nicht. Wer nur eine sehr kleine Rente hat, fährt mit der Grundsicherung im Alter womöglich besser, sie befreit zudem direkt vom Rundfunkbeitrag.
Beide Wege haben eines gemeinsam: Sie kommen nur auf Antrag. Und für das Wohngeld läuft die günstigere Frist am 31. Dezember ab.
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