In sieben Wochen sollte Ye, früher Kanye West, in St. Petersburg zwei Konzerte in der Gazprom-Arena in St. Petersburg spielen, am 10. und 11. Oktober. Nun erklärte die Gazprom-Arena in St. Petersburg am Montag auf ihrem Instagram-Account: „Die ‚Gazprom-Arena‘ war und ist nicht die Veranstalterin dieses Events.“ Die Gazprom-Arena habe keine Mietverträge für die Events unterzeichnet. „In Anbetracht dessen kann das Konzert nicht in unserem Veranstaltungsort stattfinden.“
Die Arena betonte, nicht Veranstalterin der Shows zu sein. Zuständig sei die Moskauer Say Agency. Noch in der Vorwoche hatte das Stadion in einem Instagram-Post die beiden Termine in den sozialen Netzwerken euphorisch angekündigt und Ye als den „einflussreichsten Musikkünstler unserer Zeit“ bezeichnet.
Die Say Agency dagegen erklärte auf ihrem Telegram-Kanal, das Konzert von Ye sei derzeit noch nicht abgesagt. „Wir versuchen, den Veranstaltungsort zu erreichen und herauszufinden, warum sie das gepostet haben, und die Angelegenheit zu klären.“
Auf der Website der Agentur ist das Konzert des Künstlers Ye jedoch nicht zu finden, man kann keine Tickets dafür erwerben. Eine entsprechende Anfrage dieser Zeitung blieb bislang unbeantwortet.
St. Petersburger Online-Medium: Veranstalter haben keine Genehmigung
Ye wäre der prominenteste westliche Popstar gewesen, der seit Russlands Überfall auf die gesamte Ukraine im Februar 2022 in dem Land auftritt. Nach der Ankündigung sollen sich die Tickets rasch verkauft haben. Nach Angaben des Veranstalters sollen binnen zweier Tage mehr als 100.000 Karten für die beiden Stadionabende abgesetzt worden sein. Das berichtet das Exilmedium Meduza in Riga, das in russischer und englischer Sprache erscheint.
Das St. Petersburger Online-Medium Fontanka berichtet, dass sich die Veranstalter nicht an den Kulturausschuss gewandt hätten, um die Genehmigung für die Konzerte einzuholen. Seit der Einführung der Anti-Covid-Beschränkungen sei für die Durchführung von Kultur- und Unterhaltungsveranstaltungen in St. Petersburg mit mehr als 300 Teilnehmern eine offizielle Genehmigung des Kulturausschusses erforderlich, so heißt es im Fontanka-Artikel.
Der Antrag müsse rechtzeitig über offizielle Kanäle oder die zuständige Behörde eingereicht werden, wobei vollständige Informationen über den Veranstaltungsort, das Datum und die Teilnehmerzahl beizufügen sind.
Fontanka beruft sich auf zwei Gesprächspartner, die behaupten, dass das Konzert von Ye nicht bei allen dafür erforderlichen Instanzen genehmigt worden sei. „Letztendlich wurde es nach einem Anruf aus Moskau abgesagt.“
Ihre Meinung ist uns wichtig. Senden Sie uns Ihr Feedback zu diesem Artikel an: [email protected]